Bekanntmachung der Gemeinde Delve
Die öffentliche Auslegung des von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 25.04.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmten Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 7 (neu)der Gemeinde Delve für das Gebiet "nördlich der Bebauung Süderstraße und Kleenbahndamm, östlich An Knick und südlich Grüner Weg (Mühlenkoppeln)“ sowie die Begründung erfolgt
vom 27.05.2024 bis 28.06.2024
im Hause der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, Zimmer 31, während der Dienstzeiten (Montag von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr) sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefon-Nummer 04836/990-19
Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die Planunterlagen auch über die Internetseite des Amtes KLG Eider / Bürgerservice / Aktuelle Verfahren Bauleitplanung (BOB) einsehbar sind.
Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@amt-eider.de gesendet werden.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-eider.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Nach § 47 f der Gemeindeordnung haben auch Kinder und Jugendliche die Gelegenheit, sich zu den Planungsabsichten der Gemeinde zu äußern.
Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:
| Schutzgut | Vorliegende Informationen | Gegenstand der Information |
| Arten und Biotope | Landschaftsplan der Gemeinde Delve Arten- und biotopschutzrechtlicher Fachbeitrag, OLAF, 12.11.2021 Stellungnahme des Kreis Dithmarschen vom 10.08.2022 | - Bestandsdarstellung Biotopcharakterisierung - Entwicklungsziele für die Gesamtgemeinde - Bestandsaufnahme Arten und Biotope - Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen der Planung - Hinweise zum Knickausgleich - Hinweise zum Artenschutz |
| Wasser | Stellungnahme des Eider-Treene-Verbands vom 25.08.2022 | - Hinweise zu Auswirkungen auf den Wasserhaushalt |
| Boden | Baugrundbeurteilung, GSB, 30.05.2022 | - Bestandsdarstellung Bodencharakterisierung |
| Landschaftsbild | Landschaftsplan der Gemeinde Delve Stellungnahme des Kreis Dithmarschen vom 10.08.2022 | - Bestandsdarstellung Landschaftsbild - Entwicklungsziele für die Gesamtgemeinde - Hinweise zu Auswirkungen auf Landschaft |
| Kultur- und Sachgüter | Stellungnahme des Archäologischen Landesamts vom 14.07.2022 | - Hinweise zu fachrechtlichen Regelungen |
Planungsziel ist es, im o.g. Plangeltungsbereich einen Bebauungsplan aufzustellen, um ein „Allgemeines Wohngebiet“ auszuweisen und Bauplätze zu schaffen.
Der Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Delve ist am 26.11.2022 in Kraft getreten. Mit Urteil vom 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht die Rechtsgrundlage, den § 13 b BauGB, für rechtswidrig und somit nicht für anwendbar erklärt.
Hierzu hat der BUND mit Schreiben vom 19.10.2023 eine Mängelrüge nach § 215 BauGB eingereicht. Die rechtliche Zulässigkeit dieser Eingabe ist bislang ungeklärt.
Um jedoch eine rechtsichere Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen zu bekommen, führt die Gemeinde ein sogenanntes ergänzendes Verfahren nach § 215 a BauGB durch. Die vorliegenden Stellungnahmen aus dem seinerzeit durchgeführten Bauleitplanverfahren wurden ausgewertet und sind, soweit relevant, in die Planungsunterlagen eingeflossen.
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 (neu) der Gemeinde Delve wird der Flächennutzungsplan ohne förmliches Verfahren berichtigt.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des B-Planes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die Planunterlagen auch über die Internetseite des Amtes KLG Eider / Bürgerservice / Aktuelle Verfahren Bauleitplanung (BOB) einsehbar sind.
Hennstedt, den 26.04.2024
Veröffentlicht im Info-Blatt Nr. 10 des Amtes KLG Eider am 17.05.2024 sowie auf der Homepage des Amt Eider unter Amtliche Bekanntmachungen.