Die Gemeindevertretung der Gemeinde Delve hat am 11.03.2024 beschlossen, nachstehende Verkehrsflächen „An Knick“ Flurstück 227/2 der Flur 9 der Gemarkung Delve „Vörwinn“ Flurstück 227/1 der Flur 9 der Gemarkung Delve nach § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der zur Zeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu widmen.
Die zu widmenden Verkehrsflächen sind im anliegenden Lageplan rot unterlegt. Die Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a StrWG in die Straßengruppe der Gemeindestraßen - Ortsstraßen - eingestuft.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Delve.
Die Widmung dieser Verkehrsflächen wird hiermit nach § 6 Abs. 2 StrWG öffentlich bekanntgegeben. Jeder, dessen Belange durch diese Widmung berührt werden, kann spätestens innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niderschrift beim Amt KLG Eider, Der Amtsdirektor, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, Widerspruch einlegen.
Hennstedt, 29.04.2024