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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Gemeinde Wrohm für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 22.11.2023 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1.

im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.852.000 EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.928.500 EUR

einem Jahresfehlbetrag von

76.500 EUR

einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Abs. 1 S. 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich

76.500 EUR

einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage

0 EUR

2.

im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.836.800 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.816.100 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

3.099.400 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

3.127.900 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

2.300.000 EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0 EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0 EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

0,23 Stellen.

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

320 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

320 %

2.

Gewerbesteuer

340 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.

§ 5

Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 20.000 EUR beträgt.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 24.04.2024 erteilt.

Wrohm, den 30.04.2024

gez. Lahrsen
Bürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann während der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 35, Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen.

Hennstedt, den 02.05.2024

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrag
gez. Daniel Pech

Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am Freitag, dem 17.05.2024.