Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.04.2024 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf — 288.500,00 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 283.200,00 EUR
einem Jahresüberschuss von — 5.300,00 EUR
einem Jahresfehlbetrag von — 0,00 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf — 283.800,00 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf — 265.200,00 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitions-
tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf — 225.200,00 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitions-
tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf — 242.800,00 EUR
festgesetzt.
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf — 10.300,00 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf — 0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf — 0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf — -- Stellen
Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) — 300 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) — 300 %
2. Gewerbesteuer — 340 %
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000,00 EUR.
Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzelmaßnahme Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 7.500,00 EUR beträgt.
Tielenhemme, den 11.04.2024
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann während der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 36, Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen.
Hennstedt, den 26.04.2024
Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am Freitag, dem 17.05.2024.