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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
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Gemeinde Tielenhemme

Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.04.2024 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1. im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  288.500,00 EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  283.200,00 EUR

einem Jahresüberschuss von  —  5.300,00 EUR

einem Jahresfehlbetrag von  —  0,00 EUR

2. im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf  — 283.800,00 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf  — 265.200,00 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitions-

tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf — 225.200,00 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitions-

tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf  —  242.800,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf  — 10.300,00 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf  —  0,00 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf  —  0,00 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf  — -- Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)  —  300 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)  —  300 %

2. Gewerbesteuer  —  340 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000,00 EUR.

§ 5

Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzelmaßnahme Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 7.500,00 EUR beträgt.

Tielenhemme, den 11.04.2024

gez. Hagge
Bürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann während der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 36, Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen.

Hennstedt, den 26.04.2024

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrag
gez. Anke Thießen

Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am Freitag, dem 17.05.2024.