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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
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Gemeinde Lunden

2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Ge- meinde Lunden (Friedhofs- und Bestattungsordnung)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. S. 57) des § 26 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein vom 04.02.2005 (GVOBl. S. 70) der §§ 1, 2, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fas- sung vom 10.01.2005 (GVOBl. S. 27) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeinde- vertretung vom 29.04.2024 folgende Satzung erlassen:

§ 15 enthält folgende Fassung:

§ 15

Nutzungszeit der Wahlgrabstätten

(1) Die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre, beginnend mit dem Tag der Zuweisung. Das Nutzungsrecht kann auf Antrag nur für die gesamte Grabstätte gegen Zahlung der in

der Friedhofsgebührensatzung vorgesehenen Gebühr verlängert oder wiedererworben werden. Wird das Nutzungsrecht nicht verlängert oder wiedererworben, so erlischt es mit Ablauf der Nutzungszeit.

(2) Die Nutzungsberechtigten haben selbst für eine rechtzeitige Verlängerung oder einen rechtzeitigen Wiedererwerb zu sorgen. Der Ablauf der Nutzungszeit wird sechs Monate vorher durch eine persönliche oder schriftliche Benachrichtigung des Grabnutzungsberechtigten oder - falls ein Grabnutzungsberechtigter nicht ermittelt werden kann - einen Hinweis auf der Grabstätte bekannt gemacht.

Bleiben Kontaktversuche an die Nutzungsberechtigte/den Nutzungsberechtigten er- folglos, behält sich die Gemeinde vor, den Zeitpunkt des Abräumens und der Eineb- nung der Grabstätte festzulegen.

(3) Überschreitet bei einer Bestattung die Ruhezeit die noch laufende Nutzungszeit, so ist das Nutzungsrecht entsprechend zu verlängern, und zwar für alle Grabbreiten der Grabstätte. Die Gebühren richten sich nach der jeweiligen Friedhofsgebührensatzung.

§ 42 Inkrafttreten

Diese 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Gemeinde Lunden (Friedhofs- und Bestattungsordnung) tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.

Lunden, den 29.04.2024

gez. Peter Tödter
Der Bürgermeister
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrag
Veronika Englert