Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Krempel vom 05.10.2023 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Dithmarschen folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Krempel vom 20.06.2023 erlassen:
§ 4 Abs. 1 Nr. 1 wird geändert und erhält folgende Fassung:
(zu beachten: §§ 16 a, 45, 46, 92 Abs. 5 GO)
(1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO werden gebildet:
Zusammensetzung:
7 Gemeindevertreter/innen
Aufgabengebiet:
Finanz- und Haushaltswesen, Prüfung des Jahresabschlusses
Diese 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Krempel tritt am 01.01.2024 in Kraft. Die Genehmigung nach § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Dithmarschen vom 16.04.2024 erteilt.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Krempel, den 03.05.2024