Der Gemeindevertreter Bernhard Teßmann hat sein Mandat als Gemeindevertreter mit Wirkung zum 30.04.2025 niedergelegt.
Als neues Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Schalkholz stelle ich hiermit gemäß § 44 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) vom 19. März 1997 (GVOBl. S. 151) in der zurzeit gültigen Fassung
Danny Haist, Student,
wohnhaft in 25782 Schalkholz,
lfd. Nr. 5 des Listenvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) vom 24. Januar 2023 für die Gemeinde- und Kreiswahl am 14. Mai 2023 fest.
Jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes der Gemeinde Schalkholz kann gegen diese Feststellung binnen eines Monats nach der Bekanntgabe gemäß §§ 38, 44 Abs. 3 GKWG Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist bei dem Gemeindewahlleiter des Amtes KLG Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, zu erheben.
Hennstedt, 29.04.2025