Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung sowie § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.04.2026 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
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| Und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge | |
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| erhöht um EUR | vermindert um EUR | gegenüber bisher EUR | nunmehr festgesetzt auf EUR |
| 1. | im Ergebnisplan der | ||||
| Gesamtbetrag der Erträge |
| 34.200 | 361.900 | 327.700 |
| Gesamtbetrag der Aufwendungen |
| 1.900 | 313.300 | 311.400 |
| Jahresüberschuss |
| 32.300 | 48.600 | 16.300 |
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| 2. | im Finanzplan der | ||||
| Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
| 34.200 | 359.800 | 325.600 |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
| 1.900 | 296.800 | 294.900 |
| Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
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| 100.000 | 100.000 |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit | 500 |
| 127.100 | 127.600 |
Der Hebesatz gemäß § 16 Gewerbesteuergesetz wird wie folgt geändert:
| Gewerbesteuer | gegenüber bisher | 350 | % | auf nunmehr | 330 | % |
Norderheistedt, den 24.04.2026
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann während der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 35, Einsicht in die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan mit den Anlagen nehmen.
Hennstedt, den 24.04.2026
Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am Freitag, dem 15.05.2026.