Übersicht räumlicher Geltungsbereich (Quelle: Digitaler Atlas Nord)
Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 14.04.2026 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Westerborstel für den Teilbereich 1 "westlich des Welmbütteler Weges und nördlich des Holzweges sowie südlich des Privatweges", für den Teilbereich 2 "nördlich des Welmbütteler Wegs und nördlich der Tellingstedter Straße", für den Teilbereich 3 "südlich und östlich des Welmbütteler Wegs, nördlich des Nachtkoppelwegs und westlich des Privatwegs", die Begründung und der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der
im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingesehen werden: www.amt-eider.de.
vBP Nr. 5
| - | 1_Planzeichnung vBP Nr. 5, 7. April 2025 |
| - | 2_Begründung vBP Nr. 5, 7. April 2025 |
| - | 3_Auswertung vBP Nr. 5, 7. April 2025 |
| - | A1_Biotoptypenkartierung - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 „Solarpark Westerborstel“, März 2026 |
| - | A2_Biotopkarte, März 2026 |
| - | B_Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit Eingriffs- Ausgleichsbewertung, März 2026 |
| - | C1_Vorhabensbeschreibung PV-FFA Westerborstel, 7. März 2024 |
| - | C2_Vorhaben- und Erschließungsplan, April 2026 |
| - | D1_Standortkonzept für Freiflächen-Photovoltaikanlagen, 6. Mai 2024 |
| - | D2_Studie-Karte 12. März 2024 |
| - | E1_Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) zum vorhabenbezogenen Bebau-ungsplan Nr. 5 „Solarpark Westerborstel“, März 2026 |
| - | Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB |
| • | Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „Solarpark Westerborstel“ als gesonderter Teil der Begründung vom 7. April 2026 | |
| • | Vorhaben- und Erschließungsplan vom April 2026 | |
| • | Biotoptypenkartierung - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 „Solarpark, Westerborstel“- Bericht und Karte vom März 2026 | |
| • | Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit Eingriffs- Ausgleichsbewertung vom März 2026 | |
| • | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „Solarpark Westerborstel“ vom März 2026 | |
| • | Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB | |
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| - | Kreis Dithmarschen: Untere Wasserbehörde, Untere Bodenschutzbehörde, untere Naturschutzbehörde, Untere Abfallwirtschaftsbehörde. Stellungnahme vom 19.11.2025 |
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| - | Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Außenstelle Itzehoe/Technischer Umweltschutz. Stellungnahme vom 20.10.2025 |
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| - | Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Forstbehörde Nord. Stellungnahme vom 15.10.2025 |
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| - | Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. - LV Schleswig-Holstein e.V. Stellungnahme vom 15.11.2025 |
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| - | Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein. Stellungnahme vom 21.10.2025 |
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| - | Arbeitsgemeinschaft 29 (AG 29). Stellungnahme vom 20.11.2025 |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls im Internet veröffentlicht.
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:
| - | Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. | |
| - | Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich: info@amt-eider.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg bestehen folgende Möglichkeiten: Schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt KLG Eider, Mühlenstraße 18, 25779 Hennstedt. | |
| - | Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 nicht von Bedeutung ist. | |
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| - | Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB bestehen folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB: |
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| - | Der Entwurf und die Begründung liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist in der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Mühlenstraße 18, Zimmer 6, während folgender Zeiten (Montags von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Dienstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. |
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich in das Internet unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingestellt: www.amt-eider.de
Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.[1]
Hennstedt, den 24.04.2026
Veröffentlicht im Info-Blatt des Amtes KLG Eider Nr. 10 vom 15.05.2026 sowie auf der Homepage des Amtes KLG Eider – www.amt-eider.de - Amtliche Bekanntmachungen
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[1] Siehe Anlage 18 des Verfahrenserlasses zur Bauleitplanung vom 05.02.2019 (vgl. aber das Rundschreiben vom 11.12.2023 – IV528).