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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 10/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Gemeinde Westerborstel

Übersicht räumlicher Geltungsbereich (Quelle: Digitaler Atlas Nord)

Veröffentlichung im Internet des Entwurfs der 1 Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Westerborstel (Solarpark Westerborstel) nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

 

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 14.04.2026 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Westerborstel für das Teilbereich 1 "westlich des Welmbütteler Weges und nördlich des Holzweges sowie südlich des Privatweges", für das Teilbereich 2 "nördlich des Welmbütteler Wegs und nördlich der Tellingstedter Straße", für das Teilbereich 3 "südlich und östlich des Welmbütteler Wegs, nördlich des Nachtkoppelwegs und westlich des Privatweg" und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB in dem

Zeitraum vom 27.05.2026 bis einschließlich 30.06.2026

im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingesehen werden: www.amt-eider.de.

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1_Planzeichnung FNP-Änderung Nr. 1, 7. April 2026

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2_Begründung FNP-Änderung Nr. 1, 7. April 2026

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3_Auswertung FNP-Änderung Nr. 1, 7. April 2026

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Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

Umweltbericht zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Westerborstel „Solarpark Westerborstel“ als gesonderter Teil der Begründung vom 7. April 2026

Standortkonzept für Freiflächen-Photovoltaikanlagen – Bericht und Karte vom 6. Mai 2024

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB

 

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Kreis Dithmarschen: Untere Wasserbehörde, Untere Bodenschutzbehörde, untere Naturschutzbehörde, Untere Abfallwirtschaftsbehörde. Stellungnahme vom 19.11.2025

 

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Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Außenstelle Itzehoe/Technischer Umweltschutz. Stellungnahme vom 20.10.2025

 

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Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Forstbehörde Nord. Stellungnahme vom 15.10.2025

 

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Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. - LV Schleswig-Holstein e.V. Stellungnahme vom 15.11.2025

 

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Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein. Stellungnahme vom 21.10.2025

 

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Arbeitsgemeinschaft 29 (AG 29). Stellungnahme vom 20.11.2025

die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls im Internet veröffentlicht.

Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:

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Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

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Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich: info@amt-eider.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg bestehen folgende Möglichkeiten: schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt KLG Eider, Mühlenstraße 18, 25779 Hennstedt.

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Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

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Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans, die Begründung und die umweltbezogenen Informationen nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich ausgelegt:

 

Ort: Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider Mühlenstraße 18, Zimmer 6, 25779 Hennstedt,

 

Zeit: 27. Mai 2026 bis einschließlich 30. Juni 2026

 

montags von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr,

 

dienstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

 

donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr,

 

freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich in das Internet unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingestellt: www.amt-eider.de

Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.[1]

Auf das Verbandsklagerecht von Umweltverbänden bezieht sich der folgende Hinweis gemäß § 3 Absatz 3 BauGB: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hennstedt, den 24.04.2026

Amt KLG Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrage
Hans Maaßen

Veröffentlicht im Info-Blatt des Amtes KLG Eider Nr. 10 vom 15.05.2026 sowie auf der Homepage des Amtes KLG Eider – www.amt-eider.de - Amtliche Bekanntmachungen

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[1] Siehe Anlage 18 des Verfahrenserlasses zur Bauleitplanung vom 05.02.2019 (vgl. aber das Rundschreiben vom 11.12.2023 – IV528).