Der Gemeindeabstimmungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2023 das folgende Ergebnis der Abstimmung über den Bürgerentscheid vom 14. Mai 2023 festgestellt:
„Sind Sie dafür, dass im Bereich der Gemeinde Rehm-Flehde-Bargen keine großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlagen ausgewiesen und errichtet werden?“
Es wurde wie folgt abgestimmt
| Ja- Stimmen | Nein-Stimmen |
| 131 | 123 |
Das erforderliche Mindestquorum nach § 16 g der Gemeindeordnung
sind:
| 20 % der Stimmberechtigten: | 93 |
Die Ja-Stimmen haben das Mindestquorum erreicht und somit ist die erforderliche Stimmenmehrheit erreicht worden. Der Bürgerentscheid ist damit angenommen.
Gegen die Gültigkeit der Abstimmung kann jede oder jeder Abstimmungsberechtigte der Gemeinde Rehm-Flehde-Bargen schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung beim Amt KLG Eider, Der Gemeindeabstimmungsleiter, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, Einspruch einlegen. Die Einspruchsfrist beginnt am 03. Juni 2023 und endet mit Ablauf des 03. Juli 2023.
Hennstedt, den 23. Mai 2023