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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil
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1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Schlichting, Kreis Dithmarschen

Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Schlichting vom 15.04.2025 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Dithmarschen folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Schlichting vom 13.06.2023 erlassen:

Artikel 1

§ 1 erhält folgende Fassung:

§ 1

Wappen, Flagge, Siegel

(zu beachten: § 12 GO)

(1) Das Wappen der Gemeinde zeigt in Silber über grünem Wellenschildfuß eine rote Kirche mit schwarzer Wetterfahne, rechts und links begleitet von je einem grünsten Rohrkolben mit schwarzem Kolben, darüber ein schwebender blauer Wellenbalken.

(2) Die Gemeinde führt eine eigene Gemeindeflagge.

Die Flagge wird wie folgt beschrieben:

Auf dem weißen Flaggentuch die Figuren des Gemeindeswappens in flaggengerechter Tinktur.

(3) Das Dienstsiegel zeigt das Wappen der Gemeinde mit der Umschrift:

"Gemeinde Schlichting, Kreis Dithmarschen".

(4) Die Verwendung des Gemeindewappens und der Gemeindeflagge durch Dritte bedürfen der Genehmigung der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters.

Artikel 2

Diese 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Schlichting tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Genehmigung nach § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Dithmarschen vom 30.04.2025 erteilt.

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

Schlichting, den 15.04.2025

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Bürgermeister