Auf Grund der §§ 4 und 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hemme vom 19.03.2025 folgende 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeiten in der Gemeinde Hemme erlassen:
§ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
(1) Die Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten eine Aufwandsentschädigung als monatliche Pauschale nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung in Höhe des Höchstsatzes der Verordnung.
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2024 in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Delve, 08.05.2025
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrag
Mayra Pieper