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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil
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Gemeinde Tellingstedt - Bekanntmachung des Amtes KLG Eider für die Gemeinde Tellingstedt

Veröffentlichung im Internet des Entwurfs der 4. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Tellingstedt nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 23.04.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der 4. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Tellingstedt (Verbrauchermärkte) für das Gebiet „zwischen Hauptstraße, Husumer Straße und Norderstraße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 10.06.2025 bis 15.07.2025 im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingesehen werden: www.amt-eider.de

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls im Internet veröffentlicht.[1]

Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:

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Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

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Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich: per E-Mail an info@amt-eider.de oder Hans.Maassen@amt-eider.de.

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg bestehen folgende Möglichkeiten: Abgabe in Papierform in der Dienststelle des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Mühlenstraße 18, Zimmer 6.

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Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des die 4 Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 nicht von Bedeutung ist.

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Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB bestehen folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB:

Der Entwurf und die Begründung liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist in der Amtsverwaltung Amt KLG Eider in 25779 Hennstedt, Mühlenstraße 18, Zimmer 6, während folgender Zeiten (Montag von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich in das Internet unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingestellt: www.amt-eider.de

Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Hennstedt, den 06.05.2025

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrage
Hans Maaßen

__________

[1] Siehe Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.07.2013, Az. 4 CN 3.12, siehe auch Ziffer 2.11.6 Umweltbezogene Informationen im Verfahrenserlass zur Bauleitplanung vom 05.02.2019 (vgl. aber das Rundschreiben vom 11.12.2023 - IV528).