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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Lunden

3. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Lunden

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. S. 57) des § 26 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein vom 04.02.2005 (GVOBl. S. 70) der §§ 1, 2, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. S. 27) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 13.05.2025 folgende 3. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Lunden erlassen:

Artikel 1

Der Gebührentarif erhält folgende Fassung:

I.

Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten (Grabnutzungsgebühren einschließlich Friedhofsunterhaltungsgebühren)

1.

Reihengrabstätte

a)

Für Särge bis 1,20 m für 15 Jahre

b)

Für Särge über 1,20 m für 30 Jahre

2.

Wahlgrabstätte für Särge

Für 30 Jahre - je Grabbreite -

3.

Wahlgrabstätte für Särge in Rasenlage

Für 30 Jahre - je Grabbreite -

4.

Urnenwahlgrabstätte

Für 20 Jahre - je Grabbreite -

5.

Urnenwahlgrabstätte in Rasenlage

Für 20 Jahre - je Grabbreite -

6.

Grabstätte in einer Urnengemeinschaftsgrabstätte

in Rasenlage

inkl. Gravur auf dem Gemeinschaftsgrabstein

Für 20 Jahre - je Grabbreite -

7.

Grabstätte in Urnengemeinschaftsanlage Rondell

Für 20 Jahre - je Grabbreite -

8.

Grabstätte in Urnengemeinschaftsanlage Bank

Für 20 Jahre - je Grabbreite -

9.

Urnengrabstätten im Begräbnishain

10.

Für die zusätzliche Beisetzung einer Urne oder eines Kindersarges

11.

Wiedererwerb und Verlängerung von

Nutzungsrechten

Für jedes Jahr des Wiedererwerbs oder der

Verlängerung wird der Jahresbetrag der Gebühren

unter Nr. 2 bis 5 berechnet. Dabei bleiben Teile eines

Jahres bis zu sechs Monaten ohne Berechnung.

Für Teile eines Jahres von mehr als sechs Monaten

wird die volle Jahresgebühr erhoben.

Artikel 2

§ 5

Inkrafttreten

Die 3. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Lunden tritt nach Bekanntmachung in Kraft.

Lunden, den 13.05.2025

gez. Peter Tödter
Der Bürgermeister

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider

Der Amtsdirektor

Im Auftrag

Veronika Englert