Aufgrund des § 24 a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss am 07.04.2025 folgende 2. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung erlassen:
Die Gebührentabelle (Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung) wird wie folgt angepasst:
Tarif-Nr. 26 wird gestrichen.
| 26) | Verwaltungsleistungen für vorhabenbezogene Bauleitplanverfahren und Verfahren, die auf Antrag eines Investors durchgeführt werden | Verwaltungskostenpauschale berechnet sich anhand der Planungskosten bis 25.000 € = 5 % bis 50.000 € = 4 % ab 50.000 € = 3 % |
Diese 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren des Amtes KLG Eider (Verwaltungsgebührensatzung) tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Hennstedt, 19.05.2025
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrag
Florian Gude