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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung des Amtes KLG Eider

2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren des Amtes KLG Eider (Verwaltungsgebührensatzung)

Aufgrund des § 24 a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss am 07.04.2025 folgende 2. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung erlassen:

Artikel 1

Die Gebührentabelle (Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung) wird wie folgt angepasst:

Tarif-Nr. 26 wird gestrichen.

26)

Verwaltungsleistungen für vorhabenbezogene Bauleitplanverfahren und Verfahren, die auf Antrag eines Investors durchgeführt werden

Verwaltungskostenpauschale berechnet sich anhand der

Planungskosten

bis 25.000 € = 5 %

bis 50.000 € = 4 %

ab 50.000 € = 3 %

Artikel 2

Diese 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren des Amtes KLG Eider (Verwaltungsgebührensatzung) tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Hennstedt, 19.05.2025

gez. Jan Christian Büddig
Amtsdirektor

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider

Der Amtsdirektor

Im Auftrag

Florian Gude