Der Gemeindevertreter Gerd Zehm hat sein Mandat in der Gemeindevertretung der Gemeinde Krempel mit Wirkung zum 01.05.2026 niedergelegt.
Als neues Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Krempel stelle ich hiermit gemäß § 44 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) vom 19. März 1997 (GVOBl. S. 151) in der zurzeit gültigen Fassung
Stefan Ohlsen, Angestellter,
wohnhaft in 25774 Krempel
lfd. Nr. 6 des Listenvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) vom 11.02.2025 für die Gemeinde- und Kreiswahl am 14. Mai 2023 fest.
Jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes der Gemeinde Krempel kann gegen diese Feststellung binnen eines Monats nach der Bekanntgabe gemäß §§ 38, 44 Abs. 3 GKWG Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist bei dem Gemeindewahlleiter des Amtes KLG Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, zu erheben.
Hennstedt, 01.05.2026