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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 11/2026
Amtlicher Teil
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Örtliche Bekanntmachung gem. § 2 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO)

In den Gemeindeabstimmungsausschuss für den Bürgerentscheid in Sachen Windenergieanlagen am 21. Juni 2026 in der Gemeinde Schalkholz, der gleichzeitig gem. § 14 Abs. 2 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) als Abstimmungsvorstand fungiert, sind von der Gemeindevertretung der Gemeinde Schalkholz folgende Personen bestellt worden:

Schalkholz, 13.05.2026

Der Gemeindeabstimmungsleiter
Im Auftrag
Mayra Pieper