Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir möchten uns mit unseren Standpunkten direkt an Sie wenden – insbesondere an alle, die dem bevorstehenden Bürgerentscheid noch unentschlossen gegenüberstehen. Nachfolgend wird ihnen erläutert, warum wir das Bürgerbegehren initiiert haben, welche Chancen wir für unsere Gemeinde sehen und wie wir zu den geäußerten Bedenken stehen.
Der entscheidende Unterschied dieses Projektes zu weiteren Windparkvorhaben in der Gemeinde oder direkt angrenzend liegt in der Frage: Wer profitiert? Unser Ziel war und ist es, einen Windpark zu ermöglichen, bei dem die wirtschaftliche Wertschöpfung in unserer Region bzw. in unserer Gemeinde verbleibt – und nicht an externe Großkonzerne abfließt.
Nach dem Beschluss der Gemeindevertretung gegen das Windparkvorhaben der Energiepark Österau eGbR Anfang November 2025, deren Gründungsgesellschafter/-innen sich aus regionalen Akteuren (Westerborstel/Tellingstedt) zusammensetzen, haben wir im Austausch mit vielen Einwohner/-innen festgestellt, dass wir als Gemeinde, uns so eine Chance nicht entgehen lassen können.
| • | Einnahmen für die Gemeindekasse: Zusätzliche Mittel, die unserer Gemeinde direkt zugutekommen (Gewerbesteuer / §6 EEG derzeit 0,2 ct. / kWh – ca. 15.000 € je Windenergieanlage ggf. kommen noch andere Modelle in Betracht). Direkte Investitionsmöglichkeiten in Vereine und die Dorfgemeinschaft sind finanziell einfacher möglich. |
| • | Regionale Wertschöpfung statt Konzerngewinne: Strom, der über unseren Feldern erzeugt wird, soll auch unserer Gemeinschaft nützen – nicht ausschließlich den Bilanzen ferner Unternehmen. Ein Teil des Windvorranggebiets aus dem Regionalplan Wind liegt zwischen Schalkholz und Rederstall. Dort wird wie eingangs bereits aufgegriffen ebenfalls ein Windparkprojekt geplant – Dies mit der erklärten Absicht, es nach der Entwicklung zu verkaufen. Das bedeutet: Die Gemeinde und ihre Bürger/-innen profitieren in diesem Fall nicht. Gewinne fließen an externe „Investoren“ ab – hier trifft der Wortlaut auch zu. Genau dieses Modell wollen wir für unsere Gemeinde nicht! Daher müssen wir selbst agieren und aktiv werden. |
| • | Direkte Bürger/-innenbeteiligung: Eine direkte finanzielle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger von mindestens 50% des Windparks sind ausdrücklich gewollt und offen kommuniziert. Die restlichen 50% verbleiben bei der Gründungsgesellschaft mit Sitz in Schalkholz. Wir möchten, dass möglichst viele Personen in unserer Gemeinde unmittelbar von diesem Projekt profitieren. Sollte das erforderliche Kapital zum Abschluss der Fremdfinanzierung über regionale Banken nicht von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Schalkholz eingesammelt werden können, werden ggf. auch Nachbargemeinden eingebunden, die ebenfalls vom Windprojekt direkt betroffen sind. |
| • | Nahbereichsentschädigung: Nach unserer Auffassung sollten direkt betroffene Anlieger/-innen im Außenbereich eine jährliche Nahbereichsentschädigung ausgezahlt bekommen. Diese kompensiert zwar nicht alle Beeinträchtigungen, aber erhöht nach unserer Auffassung die Akzeptanz. Dieses Vorgehen wird u.a. auch bereits vom Bürgerwindpark Eider umgesetzt. |
Zwischenzeitlich haben wir uns bereits für die Förderung des beabsichtigten Windprojektes durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (Bürgerenergiefonds) eingesetzt. Nach der positiven Entscheidung des zuständigen Ministeriums (Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung) ist uns Anfang Mai der Zuwendungsbescheid in Höhe von 200.000 € zugegangen. Dementsprechend wird die Planung aktiv vom Land, ausgerichtet als Bürgerenergieprojekt, unterstützt.
Die Argumente der Nichtbefürworter des beabsichtigten Windprojektes verdienen Gehör – viele Menschen in unserer Gemeinde stellen sich berechtigte Fragen. Wir möchten diese aufgreifen und sachlich einordnen.
Es stimmt: Windräder verändern das Landschaftsbild dauerhaft. Das ist keine Kleinigkeit, und wir nehmen dieses Gefühl ernst. Gleichzeitig gilt: Lärm, Schattenwurf und Lichtimmissionen sind durch das Bundesimmissionsschutzgesetz hinsichtlich der Maximalbelastungen streng geregelt. Moderne Anlagen verfügen über automatische Abschaltmechanismen. Die behaupteten Immobilienwerteinbußen von bis zu 23 % sind wissenschaftlich und statistisch nicht belegt – vorliegende Studien zeigen sehr unterschiedliche, oft deutlich geringere Effekte, die stark vom jeweiligen Standort abhängen.
Der Schutz windkraftsensibler Arten wie Rotmilan, Seeadler und Uhu ist ein legitimes und wichtiges Anliegen. Genau dafür sind im gesetzlichen Verfahren umfangreiche Artenschutzgutachten und, wo nötig, Abschaltzeiten vorgeschrieben. Wer sich belesen möchte, kann u.a. in die Anlage 1 zum Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) blicken. Hier ist komprimiert dargestellt, welche Abstände es zum jeweiligen Horst bzw. Brutplatz der Art einzuhalten gilt. Die Kartierungen im beabsichtigten Bereich sind bereits 2025 erfolgt und werden im Jahr 2026 nochmals ausgeweitet – bislang sind keine Ausschlussgründe vorhanden. Der Einwand zum Moor- und Biotopschutz ist real – er zeigt aber vor allem, wie wichtig eine sorgfältige Standortwahl ist, die solche Flächen nahezu konsequent meidet. Gerne kann Kartenmaterial zur Verfügung gestellt werden, welches dies aufzeigt.
Zur Frage der Fundamente und des Grundwassers: Nach aktuellem wissenschaftlichem Stand gibt es keine dokumentierten Fälle einer Trinkwasserbeeinträchtigung durch Betonfundamente. Sollten die noch ausstehenden Baugrunduntersuchungen potentielle Rammvorgänge von Fertigbetonpfählen erforderlich machen, gilt dasselbe – auch hier ist eine Gefährdung des Trinkwassers nicht zu erwarten. Da das Plangebiet überwiegend als „Vorbehaltsgebiet für oberflächennahe Rohstoffe" (Kiesabbau) ausgewiesen ist, ist davon auszugehen, dass Betonpfähle, wenn überhaupt nur in Ausnahmefällen nötig wären.
Zur Klarstellung: Pfahlgründungen dringen nicht in die trinkwasserführenden Schichten vor.
Durch den Stand der Technik im Windenergiesektor ist das Risiko einer Umweltverschmutzung (durch Öle, Kühlmittel) ausgeschlossen. Die Betreiber sind gesetzlich verpflichtet, Auffangvorrichtungen in den Windenergieanlagen vorzuhalten, die eine Gefährdung des Grundwassers ausschließen. U.a. der Windpark Albersdorf wird seit Jahren ohne Zwischenfälle im Trinkwasserschutzgebiet Odderade betrieben. Weitere Windvorranggebiete sind seitens des Landes SH in den Bereichen Albersdorf und Linden vorgesehen.
Hier liegt vielleicht das stärkste Argument der Nichtbefürworter – und gleichzeitig der wichtigste Grund für dieses bzw. unser Bürgerbegehren: Es stimmt, dass Gewerbesteuereinnahmen durch den kommunalen Finanzausgleich oft nur verzögert und nicht vollständig in der Gemeinde ankommen. Auf genaue Prozentzahlen wird verzichtet – selbst wenn es nur ein Drittel des gesamten anfallenden Betrages wäre, sprechen wir über erhebliche Summen.
Bei prognostizierten Gewerbesteuereinnahmen von rund 9 Mio. € über 25 Jahre (natürlich muss zum aktuellen Projektstadium mit Annahmen gearbeitet werden) würden trotz aller Abzüge weiterhin mehrere Millionen Euro direkt der Gemeinde zugutekommen – zusätzlich zu den Vorteilen aus der gesetzlichen Kommunalbeteiligung nach EEG § 6.
Zum Thema Rückbaukosten: Rückbaubürgschaften sind Bestandteil des Genehmigungsbescheides nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und liegen bei den aktuellen WEA-Klassen bei ca. 600.000 € pro Anlage. Bevor mit dem Bau der Windenergieanlagen begonnen werden darf, sind diese zu hinterlegen, sodass vor allem die Flächeneigentümer/-innen und darüber hinaus auch die Gemeinde einen Schutz erfährt.
Es wird gesagt, der Windpark spalte das Dorf. Wir glauben: Die Spaltung entsteht nicht durch das Projekt selbst, sondern durch den Umgang miteinander. Deshalb setzen wir auf das, was ein Bürgerbegehren und ein Bürgerentscheid verkörpern: die direkte Beteiligung aller. Nicht eine kleine Gruppe entscheidet – Sie alle entscheiden. Das ist das Gegenteil von Spaltung.
Wir bitten Sie nicht unüberlegt zuzustimmen. Wir bitten Sie, sich zu informieren, Fragen zu stellen und dann Ihre eigene Entscheidung zu treffen. Das Bürgerbegehren war der erste Schritt – der Bürgerentscheid ist Ihre Möglichkeit, das letzte Wort hinsichtlich der Aufnahme der Planung zur Verwirklichung eines Windparkprojektes zu haben.
Im Verlaufe des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans, in dem mehrere Beschlussfassungen (mindestens weitere drei) seitens der Gemeindevertretung über einen Zeitraum von ca. einem Jahr erforderlich sind, obliegt die Planungshoheit der Gemeinde.
Sollten wir uns nicht an unsere Aussagen halten, wird die Gemeinde Schalkholz die weitere Planung stoppen.
Eine Energiewende, die unserer Gemeinde direkt nützt, ist möglich. Wir sind überzeugt, dass wir diesen Weg gemeinsam in Form eines Bürgerwindparks von Bürgern für Bürger gehen können.
Mit freundlichen Grüßen,
Die Gemeindevertretung beschließt in der Sitzung am 06.05.2026 die folgende Stellungnahme zur Unterrichtung der Bürger/innen über die Standpunkte und Begründungen der Gemeindevertretung zum Bürgerentscheid in Sachen Windkraft:
| 1. | Wirtschaftliche Fehleinschätzungen: | |
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| • | Gewerbesteuer: Durch den kommunalen Finanzausgleich bleibt nur ein Bruchteil der Einnahmen tatsächlich in Schalkholz. Diese Einnahmequelle kommt – wenn überhaupt – erst in einem sehr späten Betriebszeitpunkt (mehr als 10 Jahre) zum Tragen. |
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| • | EEG-Vergütung (§ 6 EEG). Die Zahlung ist freiwillig und nicht garantiert. |
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| • | Bürgerbeteiligung: Wenn die erforderliche Investition von rund 17.500,00 € pro Bürger nicht zusammenkommt, fließt in der Folge Kapital von auswärtigen Investoren in das Projekt – die Gewinne gehen fort, die Belastungen bleiben hier. |
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| • | Die hohen Investitionskosten (mehr als 10 Mio. Euro pro Anlage) und geplanten Reformen der Subventionen (Bund) ist der versprochene regionale Standort der geplanten Betreibergesellschaft mit hohen Risiken verbunden. Ein Verkauf bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten würde die fragwürdigen wirtschaftlichen Vorteile weiter schmälern. |
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| • | Die Ausführungen zur Haushaltslage der Gemeinde sind irreführend. Die formulierte Zwangsläufigkeit von Steuermehrbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger erscheint frei von hinreichender Objektivität. Ebenso die Ausführungen zu den vermeintlichen Mehreinnahmen der Gemeinde Schalkholz. |
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| 2. | Zerstörung der Landschaft und Lebensqualität | |
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| • | Der Bau von sechs 7-Megawatt-Anlagen (ca. 200 m Höhe) würde das Orts- und Landschaftsbild nachhaltig verändern. Schalkholz würde faktisch zum Industriestandort. |
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| • | Lärm, Schattenwurf, Infraschall und Lichtimmissionen beeinträchtigen die Lebensqualität aller Anwohner, es wird ein Wertverlust von Immobilien befürchtet. |
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| • | Mit jeder Anlage entstehen über 1.500 m³ Beton und 200 Tonnen Stahl, die teils dauerhaft im Boden verbleiben. Im Falle von Pfahlgründungen gibt es kein bekanntes Verfahren, das den Rückbau sichert, ohne dabei zu einem Ineinanderlaufen verschiedener Grundwasserschichten zu führen. Ein solches, mögliches Risiko für unser Grundwasser wäre schlicht unverantwortlich. |
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| • | Der Bauverkehr mit bis zu 1000 Schwertransporten bedeutet zudem enorme Schäden an der lokalen Infrastruktur. |
Hennstedt, den 13.05.2026