Der Gemeindevertreter Wolf-Rüdiger Eskau hat sein Mandat in der Gemeindevertretung der Gemeinde Tielenhemme aus persönlichen Gründen nach der Feststellung des Wahlergebnisses, innerhalb der Wochenfrist, nicht angenommen.
Als neues Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Tielenhemme stelle ich hiermit gemäß § 44 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) vom 19. März 1997 (GVOBl. S. 151) in der zurzeit gültigen Fassung
Andreas de Freese, Garten- und Landschaftsbauer
wohnhaft in 25794 Tielenhemme,
lfd. Nr. 8 des Listenvorschlages der Wählergemeinschaft Tielenhemme (WGT) vom 26. Januar 2023 für die Gemeinde- und Kreiswahl am 14. Mai 2023 fest.
Jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes der Gemeinde Tielenhemme kann gegen diese Feststellung binnen eines Monats nach der Bekanntgabe gemäß §§ 38, 44 Abs. 3 GKWG Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist bei dem Gemeindewahlleiter des Amtes KLG Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, zu erheben.
Hennstedt, 31.05.2023