Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 25.03.2025 beschlossenen Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dörpling für das Gebiet „südlich der Heider Straße, westlich der Straße Breecken und östlich des Kiesabbaugebietes“ mit Bescheid vom 19.05.2025, Az.: IV 5210 – 31200/2025 nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.Alle Interessierten können die 4. Änderung des F-Planes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Mühlenstraße 18, Zimmer 6, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet eingestellt unter der Adresse „www.amt-eider.de“.Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde / dem Amt geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Hennstedt, 21.05.2025
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrag
gez. Hans Maaßen
Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider – Nr. 12 am 13.06.2025 sowie auf der Internetseite des Amtes KLG Eider unter Amt KLG Eider – amtliche Bekanntmachungen