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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 12/2026
Amtlicher Teil
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Örtliche Bekanntmachung gemäß § 16 g Abs. 6 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 der Durchführungsverordnung zur Gemeinde-/Kreis- und Amtsordnung (GKAVO)

für die Durchführung des Bürgerentscheides in der Gemeinde Welmbüttel am 12. Juli 2026

Standpunkte und Begründungen des Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens:

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

das Bürgerbegehren ist für die Windenergie in Welmbüttel und richtet sich gegen die Beschlussfassung der Gemeindevertretung der Gemeinde, die in ihrer öffentlichen Sitzung vom 27.01.2026 mit einem Stimmenergebnis von 3:3 gegen den Antrag auf Durchführung eines Bauleitplanverfahrens gestimmt und einen Aufstellungsbeschluss abgelehnt hat. Damit wurde sich seitens der Gemeindevertretung gegen das damit beabsichtigte Bürgerwindpark-Projekt der Bürgerwindpark Schrum-Welmbüttel Planungs GbR im Gemeindegebiet ausgesprochen und dieses damit gestoppt.

Grundlage für diese Entscheidung war das Ergebnis einer Bürgerbefragung zu diesem Thema, welche mit einem Abstimmungsverhältnis von 138 zu 126 Stimmen dagegen ausgefallen ist. Wir, die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens, hatten den Eindruck, dass das Ergebnis der Befragung das Meinungsbild in der Gemeinde nicht korrekt wiederspiegelt und es doch auch deutlich mehr positive Stimmen zu diesem Thema gibt, welche sich hierzu nur nicht so laut äußern. Um diese These zu unterstützen sollte mit der Sammlung von Unterschriften zu dem Bürgerbegehren gezeigt werden, dass dieser Eindruck korrekt ist.

Der Ausbau der Windenergie ist ein wesentlicher Bestandteil der Energiewende und dient dem Klima- und Umweltschutz sowie der langfristigen Sicherung einer nachhaltigen, regionalen Energieversorgung. Durch die Nutzung geeigneter Flächen in der Gemeinde Welmbüttel wird die regionale Wertschöpfung gestärkt und ein Beitrag zur Energieunabhängigkeit geleistet werden. Die Gemeindeöffnungsklausel bietet hier die Chance für die Gemeinde aktiv einen Teil beizusteuern und etwas für die Zukunft zu tun. Mehreinnahmen durch den im Gemeindegebiet betriebenen Windpark in Form von anfallenden Gewerbesteuern und Abgaben zur Kommunalbeteiligung gemäß §6 EEG könnten einen Beitrag dazu leisten den aktuell defizitären Gemeindehaushalt zu unterstützten.

Bei der Sammlung der Unterschriften hat sich gezeigt, wie gut dieses Thema grundsätzlich innerhalb der Bürgerschaft diskutiert werden kann. Das Ergebnis der Unterschriftensammlung ergab 176 gültige Unterschriften für das Bürgerbegehren, was die These unterstützt, dass es in der Bürgerschaft mehr Stimmen für das Thema Windenergie gibt, als die Bürgerbefragung gezeigt hat.

Ziel war es, mit der Anzahl der Unterschriften eine Grundlage für die Gemeindevertretung zu liefern, mit welcher diese die Möglichkeit hätte erneut über den Beschluss vom 27.01.2026 zu entscheiden. Die Entscheidung über den Beschluss soll nun jedoch durch die Bürgerinnen und Bürger Welmbüttels im Rahmen eines Bürgerentscheids getroffen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Die Vertretungsberechtigten,
Torben Brandt
Ole Peters
Torsten Tesch
Standpunkte und Begründungen der Gemeindevertretung:

Die Gemeindevertretung beschließt in der Sitzung am 06.05.2026 die folgende Stellungnahme zur Unterrichtung der Bürger/innen über die Standpunkte und Begründungen der Gemeindevertretung zum Bürgerentscheid in Sachen Windkraft:

Die Frage der Windenergieanlagen bewegt unsere Gemeinde sehr stark. Die Unterschriftensammlung hat deutlich gemacht, dass es sowohl viele Stimmen für als auch viele Stimmen gegen das Vorhaben gibt. Nach dem erkennbaren Meinungsbild halten sich beide Seiten in etwa die Waage.

Gerade deshalb wäre es nicht richtig, wenn diese Entscheidung allein durch die Gemeindevertretung getroffen würde. Wenn eine so wichtige Frage die Gemeinde derart spaltet beziehungsweise unterschiedlich bewegt, dann sollte die Entscheidung von der Bürgerschaft insgesamt getroffen werden.

Der Bürgerentscheid ist dafür der richtige demokratische Weg. Er gibt allen Wahlberechtigten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben und damit eine klare Grundlage für das weitere Handeln der Gemeinde zu schaffen.

Hennstedt, den 01.06.2026

Der Gemeindeabstimmungsleiter
Im Auftrag
Mayra Pieper