Ratten sind nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können.
Die Wanderrate lebt in Rudeln bevorzugt in der Nähe von Abwasserkanälen in unseren Siedlungen, wo sie genügend Abfälle findet, die als Nahrungsgrundlage dienen.
Halten Sie die Abfallbehälter fest verschlossen. Lassen Sie defekte Abfallbehälter reparieren oder austauschen.
Entsorgen Sie Müll ausschließlich in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter – niemals daneben.
Entsorgen Sie Speisereste in der Biotonne, nicht auf dem Kompost oder in der Toilette.
Lassen Sie keine für Haustiere oder Vögel vorgesehene Futterquelle unkontrolliert offen stehen.
Achten Sie in Ihrem Wohnumfeld auf Hygiene und Sauberkeit. Verschließen Sie offene Stellen jeder Art (etwa Öffnungen zur Lüftung) in Erdbodennähe mit engmaschigen Gittern, damit Ratten nicht in die Gebäude gelangen können.
Füttern Sie keine Tiere in Parks, Grünanlagen oder auf öffentlichen Plätzen. Die stets zurückbleibenden Reste sind für Ratten ein gefundenes Fressen.
Geben Sie niemals Speisereste in die Kanalisation.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an den Schädlingsbekämpfer Ihres Vertrauens!
Vielen Dank!