Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 02.04.2025 beschlossenen Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hemme für das Gebiet „Grundstück Dorfstraße 60 a – Fa. TH. Witte Land- und Baumaschinen“ mit Bescheid vom 04.06.2025, Az.: IV 5210 – 37490 /2025 nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Alle Interessierten können die 9. Änderung des F-Planes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Mühlenstraße 18, Zimmer 6, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet eingestellt unter der Adresse „www.amt-eider.de“.
Nach § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden unbeachtlich
Eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort verzeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
Nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltsgeltend gemacht worden sind.
Hennstedt, 12.06.2025
Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider – Nr. 13 am 27.06.2025 sowie auf der Internetseite des Amtes KLG Eider unter Amt KLG Eider – amtliche Bekanntmachungen