Veröffentlichung im Internet des Entwurfs der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Süderheistedt nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 01.06.2026 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Süderheistedt für das Gebiet „Ortsteil Hägen“ die Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 29.06.2026 bis 31.07.2026 im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingesehen werden: www.amt-eider.de
Es liegen folgende umweltrelevante Informationen zur Einsichtnahme vor:
(1) Begründung
(2) Umweltbericht
(3) Bestandskarte Biotope
(4) die eingegangenen Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls im Internet veröffentlicht.
Es wurden insbesondere die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege in den Umweltberichten berücksichtigt. Hierzu wurde eine Beschreibung und Bewertung des jeweiligen Schutzgutes sowie die Auswirkungen durch die Planung auf das jeweilige Schutzgut in den Umweltberichten durchgeführt. Die Umweltberichte behandeln insbesondere die Schutzgüter Mensch, Boden & Fläche, Wasser, Flora & Fauna sowie biologische Vielfalt, Klima & Luft, Landschaftsbild, Kultur- & Sachgüter und die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.
Mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Süderheistedt werden Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild vorbereitet, aber noch nicht umgesetzt. Die Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft werden auf der Ebene des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 berücksichtigt.
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen sind bereits im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen:
| Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange | Stellungnahme | |
| Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Entwicklung | • | zu vorhandenen Waldflächen sowie einzuhaltende Waldabstände gem. § 24 LWaldG |
| Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein | • | zur Erforderlichkeit von Untersuchungen vor Beginn von Erdarbeiten |
| • | zu einem erhöhten Aufkommen an archäologischen Denkmalen insbesondere für die Flurstücke 7, 8 und 9 |
| • | zum Erfordernis einer Genehmigung gem. § 12 Abs. 2 S. 6 DSChG SH 2015 für Erdarbeiten |
| • | zur Genehmigung wird mit Auflagen in Form von archäologischen Untersuchungen gem. § 13 Abs. 4 DSchG versehen |
| • | zum allgemeinen Verweis auf § 15 DSchG SH 2015 |
| BUND | • | zu Charakter und Lage des Vorhabens |
| • | zum Fehlen eines Nachweises einer echten Agri-PV-Nutzung |
| • | zum Wiederspruch zu landesplanerischen Zielen |
| • | zu Naturschutz und Artenschutz |
| • | zu Gewässer und gewässergebundener Artenschutz |
| • | zu Boden, Wasser und Stoffeinträge |
| • | zum Landschaftsbild und Blendwirkung |
| Kreis Dithmarschen | • | zu gemischten Bauflächen und Nichteinhaltung der erforderlichen 800m Abstand zum Windvorranggebiet |
| Eider-Treene-Verband | • | zu verrohrten Verbandsanlagen |
| • | zur Berücksichtigung der Abstandsvorgaben gem. Satzung des Sielverbandes |
| Kreis Dithmarschen – Untere Naturschutzbehörde | • | zum Standortkonzept und Flächen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes |
| • | zum Fehlen eines Landschaftsplanes |
| • | zur fehlerhaften Darstellung des Landschaftsschutzgebietes „Nordergeest“ |
| • | zum Fehlen eines gesetzlich geschützten Still-/Kleingewässers im Feldgehölz südlich der geplanten PV-Anlage westlich der L239 |
| • | zum Fehlen eines gesetzlich geschützten Röhrichts am Südwestrand |
| • | zur Anregung der Darstellung von Knickstrukturen |
| • | zur Darstellung von Windenergieanlagen |
| • | zur Biotopverbundachse westlich der L239 und Darstellung eines mindestens 25 m breiten Streifens parallel zum Verbandsvorfluter als Maßnahmenfläche |
| • | zum fehlerhaften Naturraum, |
| • | zur Korrektur der Inhalte des Landschaftsrahmenplanes |
| • | zum Fehlen des Umweltberichtes |
| • | zur Alternativenprüfung im Umweltbericht für die Standortauswahl |
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:
| - | Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. |
| - | Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich: per E-Mail an info@amt-eider.de |
| Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg bestehen folgende Möglichkeiten: schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt KLG Eider – Mühlenstraße 18 Zimmer, 25779 Hennstedt |
| - | Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist. |
| - | Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB bestehen folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB: Auslegung der Planunterlagen in den Räumen des Amtes KLG Eider, Mühlenstraße 18, 25779 Hennstedt. |
Der Entwurf und die Begründung liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist in der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Mühlenstraße 18, Zimmer 6, während folgender Zeiten (Montags von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Dienstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich in das Internet unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingestellt: www.amt.eider.de.
Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.[i]
Auf das Verbandsklagerecht von Umweltverbänden bezieht sich der folgende Hinweis gemäß § 3 Absatz 3 BauGB: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hennstedt, den 15,06,2026
Veröffentlicht im Info-Blatt des Amtes KLG Eider Nr. 13 vom 26.06.2026 sowie auf der Homepage des Amtes KLG Eider – www.amt-eider.de - Amtliche Bekanntmachungen