Veröffentlichung im Internet des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Süderheistedt nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 10.06.2026 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Süderheistedt für das Gebiet "südlich und nördlich an der Straße Reinhorn. östlich und westlich der Dorfstraße, westlich der Straße Lindener Koog und nördlich der Straße Ziegeleiweg" und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 29.06.2026 bis 31.07.2026 im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingesehen werden: www.amt-eider.de.
Es liegen folgende umweltrelevante Informationen zur Einsichtnahme vor:
(1) Begründung
(2) Umweltbericht
(3) Fachbeitrag zum Artenschutz
(4) Vogelkartierung
(5) Bestandskarte Biotope
(6) Bestandskarte und Ergebnistabelle Gewässer
(7) Bestandskarte und Ergebnistabelle Gehölze
(8) Blendgutachten
(9) die eingegangenen Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
Es wurden insbesondere die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege in den Umweltberichten berücksichtigt. Hierzu wurde eine Beschreibung und Bewertung des jeweiligen Schutzgutes sowie die Auswirkungen durch die Planung auf das jeweilige Schutzgut in den Umweltberichten durchgeführt. Die Umweltberichte behandeln insbesondere die Schutzgüter Mensch, Boden & Fläche, Wasser, Flora & Fauna sowie biologische Vielfalt, Klima & Luft, Landschaftsbild, Kultur- & Sachgüter und die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Zudem wurde ein Fachbeitrag zum Artenschutz angefertigt.
Die Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft werden im Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 berücksichtigt.
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen sind bereits im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen:
| Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange | Stellungnahme | |
| Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Entwicklung | • | zu vorhandenen Waldflächen sowie einzuhaltende Waldabstände gem. § 24 LWaldG |
| Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein | • | zur Erforderlichkeit von Untersuchungen vor Beginn von Erdarbeiten |
| • | zu einem erhöhten Aufkommen an archäologischen Denkmalen insbesondere für die Flurstücke 7, 8 und 9 |
| • | zum Erfordernis einer Genehmigung gem. § 12 Abs. 2 S. 6 DSChG SH 2015 für Erdarbeiten |
| • | zur Genehmigung wird mit Auflagen in Form von archäologischen Untersuchungen gem. § 13 Abs. 4 DSchG versehen |
| • | zum allgemeinen Verweis auf § 15 DSchG SH 2015 |
| BUND | • | zu Charakter und Lage des Vorhabens |
| • | zum Fehlen eines Nachweiises einer echten Agri-PV-Nutzung |
| • | zum Wiederspruch zu landesplanerischen Zielen |
| • | zu Naturschutz und Artenschutz |
| • | zu Gewässer und gewässergebundener Artenschutz |
| • | zu Boden, Wasser und Stoffeinträge |
| • | zum Landschaftsbild und Blendwirkung |
| Eider-Treene-Verband | • | zu verrohrten Verbandsanlagen und Berücksichtigung in der Planzeichnung |
| • | zu Abweichung zwischen kartographischer Darstellung und tatsächlicher Lage der Anlagen und Empfehlung die Position durch eine Ortsbefahrung bzw. Vermessung zu verifizieren |
| • | zur Berücksichtigung der Abstandsvorgaben von 14m Breite als Unterhaltungsstreifen gem. Satzung des Sielverbandes |
| Kreis Dithmarschen | • | zur Standortentscheidung und Nichtnachvollziehbarkeit, warum auf Flächen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes zurückgegriffen wird |
| • | zum Konzept für Agri-PV nach DIN SPEC, welches verdeutlicht, wie die Umsetzung funktionieren kann |
| • | zur Grundnutzung der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen |
| Kreis Dithmarschen – Untere Naturschutzbehörde | • | zum Fehlen eines Kleingewässerns auf Flurstück 8 an der Südspitze einer vorhandenen Feldhecke |
| • | Zur Abänderung der Zaunführung innerhalb der Modulfelder 8 und 7, sodass die Feldhecke mit Kleingewässer auch für Großsäuger weiterhin erreichbar bleibt |
| • | Zur fehlenden Deckungsgleichheit der Dokumente in Bezug auf vorgesehene Sichthecken |
| • | zur Biotopverbundachse westlich der L239 und Darstellung eines mindestens 25 m breiten Streifens parallel zum Verbandsvorfluter als Maßnahmenfläche |
| • | zum fehlerhaften Naturraum, |
| • | zur Reduktion des Ausgleichsfaktor |
| • | zur Verbindlichen Sicherung der im Umweltbericht in Kap. 3.1 genannten Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen |
| • | zur Nachverdichtung vorhandener lückiger Knicks |
| • | zu Kap. 4 des Umweltberichtes und welche Inhalte in den Durchführungsvertrag übernommen werden |
| • | zur Überarbeitung des Artenschutzgutachtes |
| • | zur nicht vollständigen Bestandskarte der Gewässerkartierung |
| • | zur Beifügung einer Karte der Brutvogelreviere zum besseren Verständnis |
| • | zur Festsetzung /Sicherung von artenschutzrechtlichen erforderlichen Maßnahmen |
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 weiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:
| - | Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. |
| - | Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich: per E-Mail an info@amt-eider.de |
| - | Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg bestehen folgende Möglichkeiten: schriftlich der zur Niederschrift beim Amt KLG Eider- Mühlenstraße 18, 25779 Hennstedt.. |
| - | Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 nicht von Bedeutung ist. |
| - | Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB bestehen folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB: Auslegung der Planunterlagen in den Räumen des Amtes KLG Eider, Mühlenstraße 18, 25779 Hennstedt |
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| Der Entwurf und die Begründung liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist in der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Mühlenstraße 18, Zimmer 6, während folgender Zeiten (Montags von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Dienstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. |
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| Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich in das Internet unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingestellt: www.amt.eider.de. |
Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.[1]
Hennstedt, den 15.06.2026
Veröffentlicht im Info-Blatt des Amtes KLG Eider Nr. 13 vom 26.06.2026 sowie auf der Homepage des Amtes KLG Eider – www.amt-eider.de - Amtliche Bekanntmachungen
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[1] Siehe Anlage 18 des Verfahrenserlasses zur Bauleitplanung vom 05.02.2019 (vgl. aber das Rundschreiben vom 11.12.2023 – IV528).