Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz — 24106 Kiel, 19. Juni 2023
und Dienstleistungen der Bundeswehr — Feldstraße 234
Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel
- Schutzbereichbehörde -
Aufrechterhaltung einer Schutzbereichanordnung
Mit Anordnung vom 21. Mai 1973, BMVg U I 2 - Anordnung-Nr.: I/Wel wurde ein Gebiet in den Gemeinden
Gaushorn, Barkenholm, Welmbüttel und Tellingstedt, Kreis Dithmarschen, Land Schleswig - Holstein,
zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Welmbüttel SaSt0SchAnlg erklärt.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2, 3 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz; SchBerG) vom 7. Dezember 1956 (BGBL I, S. 899), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (BGBL I, 2015, S. 706), wird festgestellt, dass die Voraussetzungen der Anordnung weiterhin vorliegen.
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel
- Schutzbereichbehörde -
Feldstraße 234
24106 Kiel
eingelegt werden.
Im Auftrag
Die Begründung für die Feststellung der Aufrechterhaltung des Schutzbereichs kann beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel - Schutzbereichbehörde - Feldstraße 234, 24106 Kiel eingesehen werden.