Bekanntmachung des Amtes KLG Eider
für die Gemeinde Tellingstedt
Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 28.02.2023 beschlossenen 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tellingstedt (Neubau Kindertagesstätte südlich der Teichstraße) für das Gebiet "östlich des Alten- und Pflegeheimes Haus am Mühlenbach, südlich der Bebauung an der Teichstraße, westlich des Sportplatzes an der Bundesstraße und nördlich der Tennisplätze" mit Bescheid vom 06.06.2023, Az.: IV 525-512.111-51.114 (14. Ä.) nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.Alle Interessierten können die 14. Änderung des F-Planes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, Zimmer 31, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet eingestellt unter der Adresse „www.amt-eider.de“.Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt / der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Hennstedt, den 27.06.2023
Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider - Nr. 14 - am 14.07.2023 sowie auf der Internetseite des Amtes KLG Eider unter Amt KLG Eider - amtliche Bekanntmachungen