Der Gemeindeabstimmungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2026 das folgende Ergebnis der Abstimmung über den Bürgerentscheid vom
21. Juni 2026 festgestellt:
„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Schalkholz die Planungen zur Schaffung von Baurecht für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen im südwestlichen Bereich des Gemeindegebietes wieder aufnimmt?“
| Es wurde wie folgt abgestimmt | |
| Ja- Stimmen 89 | Nein-Stimmen 238 |
Das erforderliche Mindestquorum nach § 16 g der Gemeindeordnung sind:
30 % der Stimmberechtigten: | 149 |
Die Ja-Stimmen haben das Mindestquorum nicht erreicht und die erforderliche Stimmenmehrheit ist nicht erreicht worden.
Der Bürgerentscheid ist damit nicht angenommen.
Gegen die Gültigkeit der Abstimmung kann jede oder jeder Abstimmungsberechtigte der Gemeinde Schalkholz schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung beim Amt KLG Eider, Der Gemeindeabstimmungsleiter, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, Einspruch einlegen.
Die Einspruchsfrist beginnt am 11. Juli 2026 und endet mit Ablauf des 11. August 2026.
Hennstedt, den 22. Juni 2026