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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 14/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Gemeindeabstimmungsergebnisses über den Bürgerentscheid in der Gemeinde Schalkholz

Der Gemeindeabstimmungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2026 das folgende Ergebnis der Abstimmung über den Bürgerentscheid vom

21. Juni 2026 festgestellt:

„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Schalkholz die Planungen zur Schaffung von Baurecht für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen im südwestlichen Bereich des Gemeindegebietes wieder aufnimmt?“

Es wurde wie folgt abgestimmt

Ja- Stimmen 89

Nein-Stimmen 238

 

Das erforderliche Mindestquorum nach § 16 g der Gemeindeordnung sind:

30 % der Stimmberechtigten:

149

Die Ja-Stimmen haben das Mindestquorum nicht erreicht und die erforderliche Stimmenmehrheit ist nicht erreicht worden.

Der Bürgerentscheid ist damit nicht angenommen.

Gegen die Gültigkeit der Abstimmung kann jede oder jeder Abstimmungsberechtigte der Gemeinde Schalkholz schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung beim Amt KLG Eider, Der Gemeindeabstimmungsleiter, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, Einspruch einlegen.

Die Einspruchsfrist beginnt am 11. Juli 2026 und endet mit Ablauf des 11. August 2026.

Hennstedt, den 22. Juni 2026

Amt KLG Eider
Der Gemeindeabstimmungsleiter
Im Auftrag
Mayra Pieper