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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 14/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Amtes KLG Eider für die Gemeinde Hennstedt

Genehmigung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hennstedt

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 22.04.2026 beschlossenen 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hennstedt (Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung als Windbeschleunigungsgebiet) für das Gebiet „südöstlich der Ortslage von Hennstedt und der K 49 im Westen und der Gemeindestraße Brandmoor im Süden“ mit Bescheid vom 22.06.2026, Az.: IV 526 - 40684/2026 nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.Alle Interessierten können die 20. Änderung des F-Planes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Mühlenstraße 18, Zimmer 7, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet eingestellt unter der Adresse „www.amt-eider.de“.Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde / dem Amt geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Hennstedt, 29.06.2026 

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrag
gez. Ulrike Warda

Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider – Nr. 14 am 10.07.2026 sowie auf der Internetseite des Amtes KLG Eider unter Amt KLG Eider – amtliche Bekanntmachungen