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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 15/2024
Amtlicher Teil
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Fedderingen für das Haushaltsjahr 2024

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Fedderingen

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Fedderingen für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.06.2024 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

1.

im Ergebnisplan der

Gesamtbetrag der Erträge

Gesamtbetrag der Aufwendungen

Jahresfehlbetrag

einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich

einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage

2.

im Finanzplan der

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

Fedderingen, den 04.07.2024

gez. Beetz
Bürgermeisterin

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann während der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 35, Einsicht in die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan mit den Anlagen nehmen.

Hennstedt, den 05.07.2024

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrag
gez. Ronja Steffen

Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am Freitag, dem 26.07.2024.