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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 15/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Landesverordnung über das geplante Naturschutzgebiet „Moore im Tielenautal“

Die oberste Naturschutzbehörde des Landes Schleswig-Holstein hat

den Entwurf der Landesverordnung über das geplante Naturschutzgebiet „Moore im Tielenautal“, Kreis Dithmarschen

gefasst.

Der Entwurf der Landesverordnung mit den Übersichtskarten und den dazugehörigen Abgrenzungskarten sowie der Anlage 3 kann in der Zeit

vom 20.07.2026 bis 20.08.2026

im Amt Eider während der Dienststunden eingesehen werden.

Jeder, dessen Belange durch die Landesverordnung berührt werden, kann in

dem Amt Kirchspielslandgemeinde Eider

der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Dithmarschen und

dem Landesamt für Umwelt, Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek,

vom 1. Tag der Auslegung an bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist eine Stel-lungnahme schriftlich oder zur Niederschrift abgeben. Die Stellungnahme sollte zusätzlich an folgende Mailadresse gesandt werden: tielenautal@lfu.landsh.de.

Flächen und Objekte dürfen in dem geplanten Naturschutzgebiet gemäß § 12a Abs. 2 LNatSchG von der Bekanntmachung der Auslegung an bis zum Inkrafttreten der Verordnung, längstens jedoch 3 Jahre lang, nur verändert werden, soweit dies den Schutzzweck der beab-sichtigten Verordnung nicht gefährdet. Hiervon unberührt bleibt die im Zeitpunkt der Bekannt-machung ausgeübte rechtmäßige Bodennutzung.

Das Landesamt für Umwelt als obere Naturschutzbehörde prüft die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen und teilt den Betroffenen das Ergebnis der Prüfung schriftlich mit oder führt ein Abschlussgespräch durch.

Die Landesverordnung über das Naturschutzgebiet tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein in Kraft tritt.

Etwaige Entschädigungsansprüche gem. § 54 LNatSchG aufgrund von Verboten oder Beschränkungen von zulässigen Handlungen nach dieser Verordnung können bereits jetzt geltend gemacht werden.

Der Entwurf und die dazugehörigen Anlagen sind auch im Internet unter folgendem Link einsehbar:

Landesportal BOB SH Landesplanung:

https://bolapla-sh.de/plan/nsg-moore-im-tielenautal

Stellungnahmen können ebenfalls darüber abgegeben werden. Für eine Rückmeldung ist die Angabe einer Postanschrift oder E-Mail Adresse notwendig.

Die Planunterlagen liegen während der Dauer der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist in der Amtsverwaltung Mühlenstraße 18, 25779 Hennstedt, Zimmer 9, während der Öffnungszeiten (Montag 08:00 Uhr - 14:00 Uhr, Dienstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr, Mittwoch geschlossen, Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Der Amtsdirektor