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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 16/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung des Amtes KLG Eider für die Gemeinde Rehm-Flehde-Bargen

1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Rehm-Flehde-Bargen, Kreis Dithmarschen

Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Rehm-Flehde-Bargen vom 16.06.2025 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Dithmarschen folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Rehm-Flehde-Bargen vom 12.06.2023 erlassen:

Artikel 1

§ 4 erhält folgende Fassung:

§ 4

Ständige Ausschüsse

(zu beachten: §§ 16 a, 45, 46, 92 Abs. 5 GO)

(1)

Die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO werden gebildet:

1.

Finanzausschuss

Zusammensetzung:

5 Gemeindevertreter/innen

Aufgabengebiet:

Finanz- und Haushaltswesen, Grundstücksangelegenheiten, Steuern und Abgaben, Prüfung des Jahresabschlusses

2.

Bau- und Wegeausschuss

Zusammensetzung:

5 Mitglieder

Aufgabengebiet:

Bau- und Wegewesen

3.

Sozialausschuss

Zusammensetzung:

8 Mitglieder

Aufgabengebiet:

Sozialwesen, Kultur, Dorfverschönerung, Kinderspielplätze, Naturschutz

4.

Kindertagesstättenausschuss

Zusammensetzung:

3 Mitglieder

Aufgabengebiet:

Kindertagesstätte „Pusteblume“ in Rehm-Flehde-Bargen

5.

Friedhofsausschuss

Zusammensetzung:

9 Gemeindevertreter/innen, davon entsendet die Gemeinde Lunden 4 Gemeindevertreter/innen, die Gemeinde Lehe 2 Gemeindevertreter/innen und die Gemeinden Groven, Krempel und Rehm-Flehde-Bargen jeweils 1 Gemeindevertreter/in.

Aufgabengebiet:

Angelegenheiten des gemeinsamen kommunalen Friedhofs Lunden

In den Bau- und Wegeausschuss und den Sozialausschuss können Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Gemeindevertretung angehören können; ihre Zahl darf die der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter im Ausschuss nicht erreichen.

(2)

Neben den in Absatz 1 genannten ständigen Ausschüssen der Gemeindevertretung werden die nach besonderen gesetzlichen Vorschriften zu bildenden Ausschüsse bestellt.

(3)

Den Ausschüssen wird die Entscheidung über die Befangenheit ihrer Mitglieder und der nach § 46 Abs. 9 GO an den Ausschusssitzungen teilnehmenden Personen übertragen.

Artikel 2

Diese 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Rehm-Flehde-Bargen tritt nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Genehmigung nach § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Dithmarschen vom 09.07.2025 erteilt.

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

Rehm-Flehde-Bargen, 16.06.2025

gez. Daniela Donarski
Bürgermeisterin
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrag
Mayra Pieper