Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dörpling hat am 08.07.2025 beschlossen,
die Wirtschaftswege im Moor-Tielenauthal mit den Flurbezeichnungen, Gemarkung Tielenauthal, Flur 2, Flurstücke 185, 129 und 55, sowie Flur 3, Flurstück 26,
nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) teileinzuziehen.
Der Plan der einzuziehenden Flächen liegt im Amt KLG Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 1, vom 08.08.2025 bis zum 07.09.2025 während der Dienstzeiten von Montag 08:00 bis 14:00 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag 13:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr zur Einsicht aus.
Jeder, dessen Belange durch diese Teileinziehung berührt werden, kann spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll beim Amt KLG Eider, Der Amtsdirektor, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, Einwendungen gegen die Teileinziehung erheben.
Hennstedt, 21.07.2025