Liebe Grundstückseigentümer mit einer 2. Wasseruhr (Außenzähler, Zwischenzähler, Gartenwasseruhr) in den folgenden Gemeinden:
Dellstedt,
Delve,
Dörpling,
Norderheistedt,
Pahlen,
Rehm-Flehde-Bargen,
Tellingstedt,
Welmbüttel,
Westerborstel,
Wrohm
bitte lesen Sie den Zählerstand Ihres Zwischenzählers ab und teilen mir diesen unter Angabe der Zählernummer unter der Tel.-Nr.: 04836/99079 (in der Zeit von 9 - 12 Uhr) bis spätestens 01.10.2023 mit. Sie können mir diese Angaben auch gerne mailen: janina.lass@amt-eider.de. Zu spät gemeldete Zählerstände können nicht berücksichtigt werden bzw. eine Gebührenerstattung ist ausgeschlossen!
Achtung!
Die erlassenen Beitrags- und Gebührensatzungen der jeweiligen Gemeinden schreiben für diese zusätzlichen Wasseruhren zwingend die Eichpflicht vor! Das heißt, dass nur Zählerstände von Kaltwasserzählern, die nicht älter als 6 Jahre sind, berücksichtigt werden können. Damit eine Erstattung von Abwassergebühren für die ermittelte Wassermenge erfolgen kann, sind alle vor Oktober 2016 eingebauten Zähler durch einen neuen Zähler zu ersetzen. Bitte teilen Sie mir dann den Zählerstand des ausgebauten Wasserzählers, sowie die Zählernummer und den Stand des neuen Wasserzählers rechtzeitig, vor Beginn der neuen Saison, mit.