Aufgrund des § 24 a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1 und 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss am 08.07.2024 folgende 1. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung erlassen:
Die Gebührentabelle (Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung) wird wie folgt ergänzt:
Tarif-Nr. 39 wird neu eingefügt.
| 39) | Datenübermittlungen an andere öffentliche Stellen im Inland, wenn die Meldebehörde die Gründe für die fehlende Nutzung des automatisierten Abrufs oder der elektronischen Datenübertragung nicht zu verantworten hat (§ 34 Absatz 2 Satz 5 Nummer 1 in Verbindung mit Absatz 6 Satz 2 Bundesmeldegesetz). | 12,00 |
Diese 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren des Amtes KLG Eider (Verwaltungsgebührensatzung) tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Hennstedt, 05. August 2024