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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 17/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Gemeinde Wrohm

Vorlage FNP

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wrohm für das Gebiet "Grundstück Esch 11“ nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die öffentliche Auslegung des von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wrohm in der Sitzung am 12.08.2024 gebilligten Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Grundstück Esch 11“ und die Begründung erfolgt vom

02.09.2024 bis 04.10.2024

im Hause der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Mühlenstraße 18, Zimmer 6, während der Dienstzeiten (Montag von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr) sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefon-Nummer 04836/990-19 öffentlich aus.

Desweiteren liegen die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (Eider-Treene-Verband ETV, Landesbetrieb für Straßenbau LBV, Referat für Städtebau, Archäologisches Denkmalamt und Kreis Dithmarschen) zur Einsichtnahme vor.

Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die Planunterlagen auch über die Internetseite des Amtes KLG Eider / Bürgerservice / Aktuelle Verfahren Bauleitplanung (BOB) einsehbar sind und dort Stellungnahmen abgegeben werden können. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@amt-eider.de gesendet werden.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-eider.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Nach § 47 f der Gemeindeordnung haben auch Kinder und Jugendliche die Gelegenheit, sich zu den Planungsabsichten der Gemeinde zu äußern.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Hennstedt, den 13.08.2024

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrag
gez. Hans Maaßen

Veröffentlicht im Info-Blatt Nr. 17 des Amtes KLG Eider am 23.08.2024 sowie auf der Homepage des Amtes KLG Eider – amtliche Bekanntmachungen