Die Gemeindevertretung hat sich dazu entschieden, an den landesweiten Wahlen teilzunehmen. Diese finden vom 17.11.2025 bis zum 23.11.2025 statt. Einzelheiten über den Wahltag werden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgemacht.
Die Zahl der Mitglieder des Jugendparlaments beträgt in Hennstedt mindestens 3 und maximal 7. Die Wahlzeit beträgt 2 Jahre.
Die Beiratsmitglieder werden von den in der Gemeinde wahlberechtigten Kindern und Jugendlichen gewählt. Gewählt sind die Bewerberinnen und Bewerber, die die meisten Stimmen erhalten
Wählbar sind alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die mit Wohnsitz in der Gemeinde Hennstedt gemeldet sind und die das 12. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wählbar sind auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die das 12. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, die
| - | in der Gemeinde eine Schule besuchen, |
| - | innerhalb des Gemeindegebietes eine Ausbildung machen oder |
| - | innerhalb des Gemeindegebietes einen Freiwilligendienst ableisten und für die |
| - | die Gemeinde der Lebensmittelpunkt ist. |
Stichtag für das Wahlalter ist der Beginn der Amtszeit des Beirates. Ausgeschlossen von der Wählbarkeit sind Personen, die infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.
Kinder und Jugendliche müssen bei ihrer Bewerbung das Einverständnis ihrer gesetzlichen Vertreter mit dem Wahlvorschlag in schriftlicher Form nachweisen. Vollendet ein Beiratsmitglied im Laufe der Wahlzeit das 18. Lebensjahr, so übt es seine Mitgliedschaftsrechte bis zum Ende der Wahlzeit aus.
Wahlberechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen, die das 12. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und zum Zeitpunkt der Erstellung des Wählerverzeichnisses in der Gemeinde Hennstedt mit Wohnsitz gemeldet sind. Stichtag für das Wahlalter ist der Beginn der Amtszeit des Beirates.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen ist.
Jeder Wahlvorschlag muss in lesbarer Form folgende Angaben erhalten:
| - | Vor- und Familienname der/des Vorgeschlagenen, - Anschrift, |
| - | Geburtsdatum. |
Mit dem Wahlvorschlag muss die Erklärung der/des Bewerbers/in eingereicht werden, dass diese/r mit dem Wahlvorschlag einverstanden ist.
Wahlvorschläge können einreichen:
| - | Wahlberechtigte, |
| - | die in der Gemeinde ansässigen Vereine Organisationen und Gruppen, die Maßnahmen der Jugendarbeit in der Gemeinde durchführen, |
| - | die in der Gemeinde ansässigen Wohlfahrtorganisationen, |
| - | die Religionsgemeinschaften sowie |
| - | die Gemeindevertreter/innen. |
Die Wahlleitung gibt die zugelassenen Wahlvorschläge spätestens 30 Tage vor dem ersten Wahltag örtlich bekannt.
Die Wahlvorschläge sind bis zum 26. September 2025, 12:00 Uhr, beim Wahlleiter des Amtes KLG Eider (Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, Zimmer 31, 25779 Hennstedt) schriftlich oder per E-Mail: mayra.pieper@amt-eider einzureichen.
Es wird jedoch empfohlen, die Unterlagen so frühzeitig einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, noch rechtzeitig behoben werden können.
Die zugelassenen Wahlvorschläge werden öffentlich bekanntgemacht.