Liebe Grundstückseigentümer mit einer 2. Wasseruhr (Außenzähler, Zwischenzähler, Gartenwasseruhr) in den folgenden Gemeinden:
Dellstedt,
Delve,
Dörpling,
Norderheistedt,
Pahlen,
Rehm-Flehde-Bargen,
Tellingstedt,
Welmbüttel,
Westerborstel,
Wrohm
bitte lesen Sie den Zählerstand Ihres Zwischenzählers ab und teilen mir diesen unter Angabe der Zählernummer unter der Tel.-Nr.: 04836/99079 (in der Zeit von 9 - 12 Uhr) bis spätestens 17.10.2025 mit. Sie können mir diese Angaben auch gerne mailen: janina.lass@amt-eider.de. Zu spät gemeldete Zählerstände können nicht berücksichtigt werden bzw. eine Gebührenerstattung ist ausgeschlossen!
Die erlassenen Beitrags- und Gebührensatzungen der jeweiligen Gemeinden schreiben für diese zusätzlichen Wasseruhren zwingend die Eichpflicht vor! Das heißt, dass nur Zählerstände von Kaltwasserzählern, die nicht älter als 6 Jahre sind, berücksichtigt werden können. Damit eine Erstattung von Abwassergebühren für die ermittelte Wassermenge erfolgen kann, sind alle vor Oktober 2019 eingebauten Zähler durch einen neuen Zähler zu ersetzen.
Mit freundlichen Grüßen