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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 18/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 der Gemeinde Wiemerstedt

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 30.07.2024 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

1.

im Ergebnisplan

der Gesamtbetrag der Erträge

der Gesamtbetrag der Aufwendungen 4.000

der Jahresüberschuss

der Jahresfehlbetrag

einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich

einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage

2.

im Finanzplan der

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

von bisher

0

EUR

auf

80.000

EUR

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 12.08.2024 erteilt.

Wiemerstedt, den 20.08.2024

gez. Peters
Bürgermeister

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann während der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 35, Einsicht in die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan mit den Anlagen nehmen.

Hennstedt, den 21.08.2024

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrag
gez. Sünje Jasper

Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am Freitag, den 06.09.2024.