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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 18/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Gemeinde Lehe

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 13 (neu) der Gemeinde Lehe für das Gebiet "nördlich der Deichstraße, westlich des Grundstückes Schulstraße 13 a und östlich der Koogstraße“ nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die öffentliche Auslegung des von der Gemeindevertretung der Gemeinde Lehe in der Sitzung am 18.07.2024 gebilligten Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 13 (neu) für das Gebiet "nördlich der Deichstraße, westlich des Grundstückes Schulstraße 13 a und östlich der Koogstraße“ und die Begründung erfolgt vom

09.09.2024 bis 11.10.2024

im Hause der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Mühlenstraße 18, Zimmer 6, während der Dienstzeiten (Montag von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr) sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefon-Nummer 04836/990-19 öffentlich aus.

Es liegen folgende umweltrelevante Informationen zur Einsichtnahme vor:

(1) Umweltbericht als Teil der Begründung,

(2) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,

(3) die eingegangenen Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum vorangegangenen Verfahren nach § 13b BauGB,

(4) Landschaftsplan der Gemeinde Lehe (1996/1999).

Es wurden insbesondere die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Umweltbericht berücksichtigt. Hierzu wurde eine Beschreibung und Bewertung des jeweiligen Schutzgutes sowie die Auswirkungen durch die Planung auf das jeweilige Schutzgut im Umweltbericht durchgeführt. Der Umweltbericht behandelt insbesondere die Schutzgüter Mensch, Boden & Fläche, Wasser, Flora & Fauna sowie biologische Vielfalt, Klima & Luft, Landschaftsbild, Kultur- & Sachgüter und die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Für voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen werden auf Bebauungsplanebene Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung, Minimierung und zum Ausgleich aufgezeigt.

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen sind bereits im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 zum vorherigen Verfahren nach § 13b BauGB eingegangen:

Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die Planunterlagen auch über die Internetseite des Amtes KLG Eider / Bürgerservice / Aktuelle Verfahren Bauleitplanung (BOB) einsehbar sind und dort Stellungnahmen abgegeben werden können. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@amt-eider.de gesendet werden.Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-eider.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Nach § 47 f der Gemeindeordnung haben auch Kinder und Jugendliche die Gelegenheit, sich zu den Planungsabsichten der Gemeinde zu äußern.Der Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Lehe ist am 01.07.2023 in Kraft getreten. Mit Urteil vom 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht die Rechtsgrundlage, den § 13 b BauGB, für rechtswidrig und somit nicht für anwendbar erklärt.Hierzu hat der BUND mit Schreiben vom 19.10.2023 eine Mängelrüge nach § 215 BauGB eingereicht. Die rechtliche Zulässigkeit dieser Eingabe ist bislang ungeklärt.

Um jedoch eine rechtsichere Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen zu bekommen, führt die Gemeinde ein sogenanntes ergänzendes Verfahren nach § 215 a BauGB durch. Die vorliegenden Stellungnahmen aus dem seinerzeit durchgeführten Bauleitplanverfahren wurden ausgewertet und sind, soweit relevant, in die Planungsunterlagen eingeflossen.

Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 (neu) der Gemeinde Lehe wird der Flächennutzungsplan ohne förmliches Verfahren berichtigt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Hennstedt, den 22.08.2024

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrag
gez. Hans Maaßen

Veröffentlicht im Info-Blatt Nr. 18 des Amtes KLG Eider am 06.09.2024 sowie auf der Homepage des Amtes KLG Eider – amtliche Bekanntmachungen