Die öffentliche Auslegung des von den Gemeindevertretungen der Gemeinden Krempel, Lehe und Lunden in der Sitzung am 18.07.2024 gebilligten Entwurfs der 17. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Krempel, Lehe und Lunden für das Gebiet "westlich der Landesstraße 156 (Alte Bundesstraße), in westlicher Ortslage der Gemeinde Krempel, zwischen den Grundstücken "Alte Bundesstraße 16" und "Alte Bundesstraße 18" und zwischen den Grundstücken "Alte Bundesstraße 20 und Alte Bundesstraße 22“ und die Begründung erfolgt vom
09.09.2024 bis 11.10.2024
im Hause der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Mühlenstraße 18, Zimmer 6, während der Dienstzeiten (Montag von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr) sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefon-Nummer 04836/990-19 öffentlich aus.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
| [1]. | Landschaftsplan der Gemeinde Krempel, |
| [2]. | Umweltbericht als Teil der Begründung zur 17. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinden Krempel/Lehe/Lunden, |
| [3]. | Stellungnahme des Innenministeriums SH, Landesplanungsbehörde, vom 24.01.2024 |
| [4]. | Stellungnahmen des Kreis Dithmarschen vom 10.01.2024 |
| [5]. | Stellungnahme des Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr vom 08.01.2024 |
| [6]. | Stellungnahme des Deich- und Hauptsielverband Dithmarschen vom 17.01.2024 |
| [7]. | Konzept zur Regenwasserbewirtschaftung (Ingenieurgesellschaft Nord GmbH, 2024) |
| [8]. | Bericht zur Baugrundvorerkundung (Geologisches Büro Thomas Voß, 2023) |
| [9]. | Lärmtechnische Untersuchung Gewerbelärm (Wasser- und Verkehrs-Kontor GmbH, 2024) |
| [10]. | Lärmtechnische Untersuchung Verkehrslärm (Wasser- und Verkehrs-Kontor GmbH, 2024) |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls im Internet veröffentlicht.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
| • | finden sich in [1], [2], [4], [5], [9] und [10]; |
| • | es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Besiedlung, zu Vorbelastungen des Landschaftsbildes (bspw. durch bauliche Strukturen und Nutzungen), Vorbelastungen durch Emissionen (bspw. durch Geräusche und Gerüche), Veränderungen der Emissionsbelastung bei Umsetzung der Planung sowie Vermeidungsmaßnahmen; |
| • | im Hinblick auf die Stellungnahme [5] wurde die Lärmtechnische Untersuchung [10] erstellt und die entsprechenden Maßnahmen zu Vermeidung schädlicher Auswirkungen in der Bauleitplanung berücksichtigt; Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild |
| • | finden sich in [1], [2] und [4]; |
| • | es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur landschaftlichen Ausstattung des Plangebietes, zu Vorbelastungen durch bauliche Strukturen, zu Planungsalternativen, Auswirkungen bei Umsetzung der Planung sowie zu möglichem Ausgleich oder Ersatz bei unvermeidbaren Eingriffen; Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt |
| • | finden sich in [1], [2] und [4]; |
| • | es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Biotoptypen, Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenarten, Auswirkungen durch Bauarbeiten, Vermeidungsmaßnahmen, artenschutzrechtliche Bewertung, zu möglichem Ausgleich oder Ersatz bei unvermeidbaren Eingriffen und zu Planungsalternativen; Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser |
| • | finden sich in [1], [2], [4], [6], [7] und [8]; |
| • | es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Bodennutzung, Oberflächen- und Grundwasser, Umgang mit Niederschlagswasser, Auswirkungen durch Versiegelung, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie zum möglichen Ausgleich oder Ersatz bei unvermeidbaren Eingriffen; |
| • | gemäß Konzept zur Regenwasserbewirtschaftung [7] werden aufgrund des hohen Grundwasserstandes (siehe Baugrundvorerkundung [8]) offene Gräben für die Niederschlagswasserbeseitigung eingeplant; Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft |
| • | finden sich in [1] und [2]; |
| • | es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Klimafaktoren, Niederschlägen, zur baulichen Gestaltung der Bauten im Plangebiet sowie zu Auswirkungen bei Umsetzung der Planung; Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter |
| • | finden sich in [1] und [2]; |
| • | es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zum etwaigen Vorliegen von Kulturdenkmalen und dem Umgang bei archäologischen Funden. |
Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die Planunterlagen auch über die Internetseite des Amtes KLG Eider / Bürgerservice / Aktuelle Verfahren Bauleitplanung (BOB) einsehbar sind und dort Stellungnahmen abgegeben werden können. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@amt-eider.de gesendet werden.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-eider.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Nach § 47 f der Gemeindeordnung haben auch Kinder und Jugendliche die Gelegenheit, sich zu den Planungsabsichten der Gemeinde zu äußern.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Hennstedt, den 22.08.2024
Veröffentlicht im Info-Blatt Nr. 18 des Amtes KLG Eider am 06.09.2024 sowie auf der Homepage des Amtes KLG Eider – amtliche Bekanntmachungen