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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 18/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Gemeinden Krempel – Lehe – Lunden

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 11. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Krempel, Lehe und Lunden (Biogasanlage der Eider Biogas GmbH & Co.KG) für das Gebiet "nördlich des Grundstückes Koogstraße 67 in der Gemeinde Lehe" nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die öffentliche Auslegung des von den Gemeindevertretungen der Gemeinden Krempel, Lehe und Lunden in der Sitzung am 18.07.2024 gebilligten Entwurfs der 11. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Krempel, Lehe und Lunden (Biogasanlage der Eider Biogas GmbH & Co.KG) für das Gebiet "nördlich des Grundstückes Koogstraße 67in der Gemeinde Lehe“ und die Begründung erfolgt vom

09.09.2024 bis 11.10.2024

im Hause der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Mühlenstraße 18, Zimmer 6, während der Dienstzeiten (Montag von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr) sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefon-Nummer 04836/990-19 öffentlich aus.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

Landschaftsplan der Gemeinde Lehe

Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 „Biogasanlage der Eider Biogas GmbH & Co. KG“ als gesonderter Teil der Begründung

Fachbeitrag Artenschutz zur Betroffenheits- und Konfliktanalyse europäisch geschützter Arten

Geruchs- und Stickstoffimmissionsprognose (LÜCKING & HÄRTEL GMBH 2022) im Umfeld des Bebauungsplangebiets Nr. 8 „Biogasanlage der Eider Biogas GmbH & Co. KG“ am Standort Koogstraße 67 in 25774 Lehe

Geräuschemissionsmessung (LÜCKING & HÄRTEL GMBH 2022) zum Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Lehe,

Geräuschimmissionsprognose (LÜCKING & HÄRTEL GMBH 2022) zum Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Lehe,

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB

Der Umweltbericht behandelt im Rahmen der Planbegründung insbesondere die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschafts- und Ortsbild, Kulturgüter- und sonstige Sachgüter sowie mögliche Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander.

Insgesamt sind unter Einhaltung von Vermeidungs- und keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Im Zuge der Umweltprüfung wird aufgezeigt, dass Ausgleichsmaßnahmen für die Neuversiegelung erforderlich sind.

Folgende umweltbezogenen Stellungnahmen sind eingegangen:

Kreis Dithmarschen, Fachbehörden

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Deich- und Hauptsielverband Dithmarschen

Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein;

Wasserverband Norderdithmarschen

zu den Themen:

Vorhaben und Erschließungsplan, Umweltbericht einschließlich Eingriff- und Ausgleichsbilanzierung, Beschreibung der Ausgleichsfläche, Ergänzung von artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen als Hinweis in der Planzeichnung, Hinweise zur Entwässerung, Erhöhung der Einleitmenge, Wasserrechtliche Erlaubnis; Hinweise zur Löschwasserversorgung, Hinweis zum Archäologischen Interessengebiet.

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus

Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die Planunterlagen auch über die Internetseite des Amtes KLG Eider / Bürgerservice / Aktuelle Verfahren Bauleitplanung (BOB) einsehbar sind und dort Stellungnahmen abgegeben werden können. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@amt-eider.de gesendet werden.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-eider.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Nach § 47 f der Gemeindeordnung haben auch Kinder und Jugendliche die Gelegenheit, sich zu den Planungsabsichten der Gemeinde zu äußern.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Hennstedt, den 22.08.2024

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrag
gez. Hans Maaßen

Veröffentlicht im Info-Blatt Nr. 18 des Amtes KLG Eider am 06.09.2024 sowie auf der Homepage des Amtes KLG Eider – amtliche Bekanntmachungen