Die öffentliche Auslegung des von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wrohm in der Sitzung am 12.08.2024 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwurfs der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Grundstück Esch 11“ und die Begründung erfolgt vom
09.09.2024 bis 11.10.2024
im Hause der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Mühlenstraße 18, Zimmer 6, während der Dienstzeiten (Montag von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr) sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefon-Nummer 04836/990-19 öffentlich aus.
Folgende Unterlagen liegen ebenfalls aus:
Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:
| Schutzgut | Vorliegende Informationen | Gegenstand der Information |
| Arten und Biotope | UmweltberichtStellungnahmen Kreis Dithmarschen/UNB vom 27.05.2025 | - Bestandsdarstellung Biotopcharakterisierung- Ermittlung der Eingriffe und desAusgleichsbedarfs durch Bebauung- Erfordernis der Erstellung einer Biotopkar-tierung– Hinweis auf Darstellung von Knick– Hinweis auf Ermittlung des Eingriffs- undAusgleichsbedarfs |
| Boden | Umweltbericht | - Bestandsdarstellung Bodencharakterisierung- Ermittlung der Eingriffe durch Befestigung |
| Wasser | UmweltberichtStellungnahme Kreis Dithmarschen/UWB vom 27.05.2024Stellungnahme Eider-Treene-Verband vom 27.05.2024Stellungnahme Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr vom 08.05.2024 | - Bestandsdarstellung Gewässer- Ermittlung der Eingriffe durch Versiegelung- Hinweis auf Erläuterung der Grundwasser-Situation– Hinweis auf Einhaltung der Einleitmenge– Hinweis auf Ableitung von Oberflächenwasseraußerhalb des Straßengebietes der K 38 |
| Klima/Luft | Umweltbericht | - Bestandsdarstellung Lokalklima- Darstellung Auswirkungen durch Bebauung |
| Landschaftsbild | UmweltberichtStellungnahmen Kreis Dithmarschen/UNB vom 27.05.2025Stellungnahme Referat für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht vom 15.05.2024 | - Bestandsdarstellung Landschaftsbild- Abschätzung der Eingriffe durch Bebauung- Hinweis zur Anbindung des Plangebietes an dasSiedlungsgebiet– Hinweis auf Außenbereichslage des Plangebietesund Suche nach Alternativstandort |
| Mensch | UmweltberichtStellungnahme Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr vom 08.05.2024 | - Bestandsdarstellung Schutzempfindlichkeit- Darstellung Auswirkungen durch geplanteNutzung- Hinweis auf Berücksichtigung Verkehr Kreisstraßehinsichtlich Lärmimmission |
| Kultur-/Sachgüter | UmweltberichtStellungnahmen Kreis Dithmarschen/Denkmalschutz vom 27.05.2024Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes vom 06.05.2024 | - Bestandsdarstellung- Überprüfung von Auswirkungen- Hinweis auf archäologisches Interessengebiet- Hinweise auf fachrechtliche Regelungen- Hinweis auf Interessengebiet |
| Wechselwirkungen | Umweltbericht | Darstellung von Wirkungsbeziehungen |
Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die Planunterlagen auch über die Internetseite des Amtes KLG Eider / Bürgerservice / Aktuelle Verfahren Bauleitplanung (BOB) einsehbar sind und dort Stellungnahmen abgegeben werden können. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@amt-eider.de gesendet werden.Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-eider.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Nach § 47 f der Gemeindeordnung haben auch Kinder und Jugendliche die Gelegenheit, sich zu den Planungsabsichten der Gemeinde zu äußern.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Hennstedt, den 22.08.2024
Veröffentlicht im Info-Blatt Nr. 18 des Amtes KLG Eider am 06.09.2024 sowie auf der Homepage des Amtes KLG Eider – amtliche Bekanntmachungen