Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet nördlich der Bebauung Süderstraße und Kleenbahndamm, östlich An Knick, südlich Grüner Weg (Mühlenkoppeln)
Bekanntmachung der Gemeinde Delve
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 15.07.2024 den Bebauungsplan Nr. 7 (neu) der Gemeinde Delve für das Gebiet „nördlich der Bebauung Süderstraße und Kleenbahndamm, östlich An Knick und südlich Grüner Weg (Mühlenkoppeln)", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und aus dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Der B-Plan tritt mit Beginn des 21.09.2024 in Kraft. Alle Interessierten können den B-Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärungdazu von diesem Tage an in der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Mühlenstraße 18, Zimmer 6, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich wurden der B-Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-eider.de“ eingestellt.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt / der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen B-Plan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Unbeachtlich ist zudem eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der B-Plan-Satzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem Amt / der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.
| Hennstedt, den 02.09.2024 | Amt KLG Eider |
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| Der Amtsdirektor |
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| Im Auftrage |
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| Hans Maaßen |
Veröffentlicht im Info-Blatt des Amtes KLG Eider Nr. 19 am 20.09.2024 sowie auf der Homepage des Amtes KLG Eider - Amtliche Bekanntmachungen