Bekanntmachung des Amtes KLG Eider für die Gemeinde Hennstedt
Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 17.07.2024 beschlossenen 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hennstedt (Biogasanlage) für das Gebiet „westlich der Lindener Straße (K 49) und ca. 300 m nördlich der Gemeindegrenze zu Linden“ mit Bescheid vom 30.08.2024, Az.: IV 5210 – 52399/2024 nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.Die Erteilung der Genehmigung ist in Gestalt der wegen Fristablauf eingetreten Genehmigungsfiktion erfolgt und wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 18. Änderung des F-Planes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Mühlenstraße 18, Zimmer 6, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet eingestellt unter der Adresse „www.amt-eider.de“.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde / dem Amt geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Hennstedt, 03.09.2024
Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider – Nr. 19 am 20.09.2024 sowie auf der Internetseite des Amtes KLG Eider unter Amt KLG Eider – amtliche Bekanntmachungen