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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 19/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet des Entwurfes des Bebauungsplanes nach § 3 Absatz 2 BauGB

Bekanntmachung der Gemeinde Pahlen

Veröffentlichung im Internet des geänderten Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Pahlen nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 18.08.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Pahlen für das Gebiet „südlich der Raiffeisenstraße (Bebauungsplan Nr. 7), östlich der Bebauung der Straße Mühlenberg, nördlich der Bebauung Mühlenkamp und nordöstlich des Ärztezentrums“ und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 29.09.2025 bis 03.11.2025 im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingesehen werden: www.amt-eider.de.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Fachbeitrag Artenschutz

Baugrunduntersuchung

Nachweis nach A-RW1

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls im Internet veröffentlicht.[1]

Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:

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Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

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Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich: per E-Mail an „info@amt-eider.de“

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg bestehen folgende Möglichkeiten: schriftlich einzureichen beim Amt KLG Eider, Dienststelle Mühlenstraße 18, 25779 Hennstedt.

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Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 11 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nr. 11nicht von Bedeutung ist.

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Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB bestehen folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB:

Der Entwurf und die Begründung liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist in der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Dienststelle Mühlenstraße 18, Zimmer 6, während folgender Zeiten (Montag von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Dienstag von 08.00. Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich in das Internet unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingestellt: www.amt-eider.de

Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.[2]

Hennstedt, den 02.09.2025

Amt KLG Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrage
Hans Maaßen

Veröffentlicht im Info-Blatt Nr. 19 am 19.09.2025 sowie auf der Homepage des Amtes KLG Eider

[1]Siehe Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.07.2013, Az. 4 CN 3.12, siehe auch Ziffer 2.11.6 Umweltbezogene Informationen im Verfahrenserlass zur Bauleitplanung vom 05.02.2019 (vgl. aber das Rundschreiben vom 11.12.2023 – IV528).

[2]Siehe Anlage 18 des Verfahrenserlasses zur Bauleitplanung vom 05.02.2019 (vgl. aber das Rundschreiben vom 11.12.2023 – IV528).