Amtliche Bekanntmachung des Amtes KLG Eider für die Gemeinde Lehe
Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Lehe vom 30.08.2022 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Dithmarschen folgende 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lehe vom 21. Oktober 2013 erlassen:
§ 4 erhält folgende Fassung:
Ständige Ausschüsse
(zu beachten: §§ 16 a, 45, 46, 95 n Abs. 5 GO)
(1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO werden gebildet:
| 1. | Finanzausschuss |
| Zusammensetzung: | |
| 5 Mitglieder | |
| Aufgabengebiet: | |
| Finanzplanung, Vermögens- und Schuldenverwaltung, Prüfung des Jahresabschlusses, Wirtschaftsförderung, Grundstücksinformationen und -vermarktung, Personalangelegenheiten, Vermietung und Verpachtung, Abwasserangelegenheiten | |
| 2. | Bau- und Wegeausschuss |
| Zusammensetzung: | |
| 8 Mitglieder | |
| Aufgabengebiet: | |
| Bau- und Wegewesen | |
| 3. | Sozialausschuss |
| Zusammensetzung: | |
| 9 Mitglieder | |
| Aufgabengebiet: | |
| Sozialwesen, Kultur, Dorfverschönerung, Kinderspielplätze, Naturschutz, Kindergartenangelegenheiten | |
| 4. | Friedhofsausschuss |
| Zusammensetzung: | |
| 9 Gemeindevertreter/innen, davon entsendet die Gemeinde Lunden 4 Gemeindevertreter/innen, die Gemeinde Lehe 2 Gemeindevertreter/innen und die Gemeinden Groven, Krempel und Rehm-Flehde-Bargen jeweils 1 Gemeindevertreter/in. | |
| Zuständig für: | |
| Angelegenheiten des gemeinsamen kommunalen Friedhofs Lunden | |
| In den Finanzausschuss, Bau- und Wegeausschuss und den Sozialausschuss können Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Gemeindevertretung angehören können; ihre Zahl darf die der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter im Ausschuss nicht erreichen. |
(2) Neben den in Absatz 1 genannten ständigen Ausschüssen der Gemeindevertretung werden die nach besonderen gesetzlichen Vorschriften zu bildenden Ausschüsse bestellt.
(3) Den Ausschüssen wird die Entscheidung über die Befangenheit ihrer Mitglieder und der nach § 46 Abs. 9 GO an den Ausschusssitzungen teilnehmenden Personen übertragen.
Diese 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lehe tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Die Genehmigung nach § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Dithmarschen vom 20.12.2022 erteilt.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Lehe, 09.01.2023
Bürgermeister
Der Amtsdirektor
Im Auftrag
Florian Gude