Bekanntmachung der Gemeinde Süderheistedt
Die Auslegung des von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 15.12.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmten Entwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Süderheistedt für das Gebiet „entlang der Hennstedter Straße, zwischen den Grundstücken Süderheistedt, Hennstedter Straße 31, und Norderheistedt, Hauptstraße 1“ sowie die Begründung erfolgt
vom 06.02.2023 bis 10.03.2023
im Hause der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, Zimmer 32, während der Dienstzeiten (Montag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr, Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr sowie Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr) sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefon-Nummer 04836/990-19 öffentlich aus.
Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die Planunterlagen auch über die Internetseite des Amtes KLG Eider / Bürgerservice / Aktuelle Verfahren Bauleitplanung (BOB) einsehbar sind.
Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@amt-eider.de gesendet werden.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-eider.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Nach § 47 f der Gemeindeordnung haben auch Kinder und Jugendliche die Gelegenheit, sich zu den Planungsabsichten der Gemeinde zu äußern.
Es liegen folgende umweltrelevante Informationen zur Einsichtnahme vor:
(1) Umweltberichte als Teil der Begründungen,
(2) die eingegangenen Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Es wurden insbesondere die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Umweltbericht berücksichtigt. Hierzu wurde eine Beschreibung und Bewertung des jeweiligen Schutzgutes sowie die Auswirkungen durch die Planung auf das jeweilige Schutzgut im Umweltbericht durchgeführt. Der Umweltbericht behandelt insbesondere die Schutzgüter Mensch, Boden & Fläche, Wasser, Flora & Fauna sowie biologische Vielfalt, Klima & Luft, Landschaftsbild, Kultur- & Sachgüter und die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Für voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen werden auf Bebauungsplanebene Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung, Minimierung und zum Ausgleich aufgezeigt.
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen sind bereits im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen:
| Behörde sowie sonstige Träger öffentlicher Belange | Stellungnahme | |
| Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein | • | Zu erfolgten Voruntersuchungen ohne den Nachweis von relevanten archäologischen Befunden, |
| • | Zur Verpflichtung der Mitteilung eines archäologischen Fundes, | |
| AG-29 | • | Zu dem Verweis hinsichtlich des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung gemäß § 2 (4) und § 2a (2) BauGB, |
| • | Über den Vorbehalt im weiteren Verfahren umfassend vorzutragen, | |
| Kreis Dithmarschen - Untere Naturschutzbehörde | • | Über die Antragstellung der Knickentwidmung und die Konkretisierung der Ausgleichsmaßnahmen, |
| • | Zu der Festsetzung der Bauzeitenregelungen für Gehölzfreibrüter, | |
| • | Über die Klärung der Kompensationsmodalitäten | |
| Landwirtschaftskammer SH | • | Über die Begrüßung der Ermittlung der Geruchsbelastung, |
| • | Zu der Nichteinhaltung der Grenzwerte der Immissionen für Mischgebiete, | |
| • | Über die Lage der vorhandenen Wohnbebauungen näher des imitierenden Betriebes als das geplante Mischgebiet, | |
| Landesamt für Landwirtschaft Umwelt und ländliche Räume - Untere Forstbehörde | • | Über die Belange der Unteren Forstbehörde, welche von der Planung nicht berührt sind. |
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.
Planungsziel ist es, im o. g. Plangeltungsbereich die Voraussetzungen für die Nutzung von Flächen für wohnbauliche und gewerbliche Nutzung zu schaffen.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des F-Planes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des F-Planes nicht von Bedeutung ist.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die Planunterlagen auch über die Internetseite des Amtes KLG Eider / Bürgerservice / Aktuelle Verfahren Bauleitplanung (BOB) einsehbar sind.
Hennstedt, den 06.01.2023
Der Amtsdirektor
Im Auftrag
Hans Maaßen
Veröffentlicht im Info-Blatt Nr. 2/2023 des Amtes KLG Eider am 27.01.2023 sowie auf der Homepage des Amt Eider unter Amtliche Bekanntmachungen.