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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pahlen

Bekanntmachung der Gemeinde Pahlen

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pahlen für das Gebiet „westlich der Schulstraße für die Grundstücke Hauptstraße 31 bis 39 sowie nördlich der Hauptstraße zwischen den Grundstücken 56 bis 60 und 80, bis zum Sportplatz“ nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Auslegung des von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 15.12.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmten Entwurfs der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pahlen für das Gebiet „westlich der Schulstraße für die Grundstücke Hauptstraße 31 bis 39 sowie nördlich der Hauptstraße zwischen den Grundstücken 56 bis 60 und 80, bis zum Sportplatz“ sowie die Begründung mit Innenentwicklungsanalyse erfolgt

vom 06.02.2023 bis 10.03.2023

im Hause der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, Zimmer 32, während der Dienstzeiten (Montag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr, Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr sowie Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr) sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefon-Nummer 04836 990-19 öffentlich aus.

Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die Planunterlagen auch über die Internetseite des Amtes KLG Eider / Bürgerservice / Aktuelle Verfahren Bauleitplanung (BOB) einsehbar sind.

Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@amt-eider.de gesendet werden.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-eider.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Nach § 47 f der Gemeindeordnung haben auch Kinder und Jugendliche die Gelegenheit, sich zu den Planungsabsichten der Gemeinde zu äußern.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

Landschaftsplan der Gemeinde Pahlen

Umweltbericht zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans als gesonderter Teil der Begründung

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB

Der Umweltbericht behandelt im Rahmen der Planbegründung insbesondere die Schutzgüter Biotope, Flora und Fauna, Boden / Fläche, Wasser, Klima / Luft, Landschaft, Mensch, Kultur- und Sachgüter sowie mögliche Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander.

Erhebliche Auswirkungen sind aufgrund der Inanspruchnahme von Freifläche durch Flächenversiegelung und Überbauung im Bereich des Schutzgutes Boden / Flächen zu erwarten. Insgesamt sind unter Berücksichtigung von Vermeidung und Minimierungsmaßnahmen keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Im Zuge der Umweltprüfung wird aufgezeigt, dass Ausgleichsmaßnahmen für die Neuversiegelung und eventuell Knickausgleich erforderlich sind.

Folgende umweltbezogenen Stellungnahmen sind bislang eingegangen:

Archäologisches Landesamt; Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport; Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus; Kreisverwaltung Dithmarschen; Eider -Treene-Verband; Abwasserversorgung Tellingstedt GmbH

zu den Themen:

archäologische Funde und Kulturdenkmäler; Ausschluss sukzessive Einzelhandelsansiedlungen, Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 3 c UVPG, Umweltauswirkungen; Oberflächenwasser, Schallschutzmaßnahmen, Immissionenschutz; Umweltbericht, Bestandsaufnahme der Biotope, Bestand Kante; Maßnahmen zur Gewährleistung einer Abflussretention; Erhörung der Einleitmenge, Eingriffskompensationen, Merkblatt A-RW 1 des LLURs; Abwasserbeseitigung, Vorgaben der A-RW 1, Erhöhung der Einleitmenge, Starkregenereignisse, Rückhaltung und Versickerung des Oberflächenwassers, Nachweis der Menge des verschmutzten Oberflächenwassers.

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.

Planungsziel ist es, im o. g. Plangeltungsbereich die Bestandssicherung und Erweiterung von bestehenden Gewerbetrieben sowie die Neuansiedlung von Gewerbebetrieben zu ermöglichen.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des F-Planes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des F-Planes nicht von Bedeutung ist.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die Planunterlagen auch über die Internetseite des Amtes KLG Eider / Bürgerservice / Aktuelle Verfahren Bauleitplanung (BOB) einsehbar sind.

Hennstedt, den 06.01.2023

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider

Der Amtsdirektor

Im Auftrag

Hans Maaßen

Veröffentlicht im Info-Blatt Nr. 2/2023 des Amtes KLG Eider am 27.01.2023 sowie auf der Homepage des Amt Eider unter Amtliche Bekanntmachungen.